ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Bundespolizei stellt keine strafbaren Handlungen am Bahnübergang fest

ID: 1144177

(ots) - Aufgrund der Berichterstattung über ein
mögliches Fehlverhalten von Lokführern des DB "SyltShuttle" am
Bahnübergang in Klanxbüll, hat sich auch die Flensburger
Bundespolizei umfassend mit diesem Sachverhalt beschäftigt. Da in dem
Pressebericht auch von einer Gefährdung von Schulkindern die Rede
war, wurde bereits am letzten Donnerstag eine Streife der
Bundespolizei nach Klanxbüll zur Aufklärung entsandt. Vor Ort wurde
auch das Gespräch mit der Hinweisgeberin gesucht. Die Bundespolizei
bedankt sich in diesem Zusammenhang noch einmal, dass sie diesen
Vorfall gemeldet hat. Sicherlich wäre es hilfreicher gewesen, wenn
die Ereignisse noch frühzeitiger direkt mitgeteilt worden wären. In
der Befragung wurden die von der Hinweisgeberin gefertigten
Videosequenzen und Bilder gesichtet. Dabei wurden lediglich Aufnahmen
von fahrenden Zügen am Ende der Durchfahrt festgestellt. Bildmaterial
der Zugbewegung bei der Einfahrt in den Bahnübergang fehlten.

Auch hier gibt es sehr klare Reglungen seitens der Deutschen Bahn,
wie ein Lokführer bei Störung eines Bahnüberganges verfahren muss, um
immer den sicheren Fahrbetrieb zu gewährleisten. Der zuständige
Fahrdienstleiter erteilt dem Triebfahrzeugführer einen verbindlichen
Befehl vor dem entsprechenden Bahnübergangs zu stoppen. Dieser
Vorgang wird protokolliert. Durch das Andreaskreuz ist die Vorfahrt
für Schienenfahrzeuge klar geregelt. Der Triebfahrzeugführer macht
sich bemerkbar (z. B. mit einem Hupsignal) und befährt dann mit
Schrittgeschwindigkeit bis zur Mitte des Bahnüberganges und räumt
diesen dann so schnell wie möglich. Die Hinweisgeberin filmte und
fotografierte genau den letzten Teil eines solchen Räumvorganges.
Dieser ist regelkonform.

Die Bundespolizei sieht derzeit keine Ansätze strafbarer
Handlungen und weist darauf hin, dass stets der absolute Vorrang des




Schienenfahrzeuges zu beachten ist. Ist der Fahrer sich unsicher, hat
er im Extremfall, wie bei Nebel, sogar auszusteigen und sich seiner
freien Fahrt zu versichern. Kann er dies nicht, darf er nicht über
den Bahnübergang fahren.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flensburg
Valentinerallee 2a
24941 Flensburg
Pressesprecher
Hanspeter Schwartz
Telefon: 0461/3132-104 o. Mobil: 0160/8946178
Fax: 0461/ 31 32 - 107
E-Mail: bpoli.flensburg.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Trickdiebstahl in Wohnung  Einbruchsdiebstahl - Tür am Kindergarten aufgehebelt
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.10.2014 - 11:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1144177
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-FL
Stadt:

Klanxbüll



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bundespolizei stellt keine strafbaren Handlungen am Bahnübergang fest"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundespolizeiinspektion Flensburg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Lottorf - Acht Kühe am Gleis sorgen für Zugverspätungen ...

Freitagnachmittag wurde die Bundespolizei zu einem Einsatz auf der Bahnstrecke Neumünster nach Flensburg gerufen. Ein Lokführer hatte Tiere an den Bahngleisen gesichtet und die Bundespolizei alarmiert. Es wurde zunächst ein Langsamfahrbefehl für ...

Alle Meldungen von Bundespolizeiinspektion Flensburg