Hände weg vom Steuer nach einem bierreichen Oktoberfest
(ots) - SR/ Bielefeld - Allerorts finden derzeit
Oktoberfeste statt. Auch in Bielefeld heißt es "O`zapft is". Ein
Besuch eines Oktoberfestes ist für die meisten Besucher auch mit der
ein oder anderen Maß Bier verbunden. Die Polizei appelliert dringend:
Biertrinken und Autofahren vertragen sich nicht - Hände weg vom
Steuer nach einem bierreichen Oktoberfest.
Jeder, der sich unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer setzt,
gefährdet nicht nur sich selbst, sondern bringt auch andere in große
Gefahr, verletzt oder gar getötet zu werden. Auch am Morgen nach
einer feucht-fröhlichen Feier ist der Restalkoholgehalt unter
Umständen noch so hoch, dass sich eine Autofahrt grundsätzlich
verbietet.
Ein Autofahrer begeht ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit -
die Folgen können Geldbuße, Punkte und Fahrverbot sein. Ab 1,1
Promille begeht der Autofahrer eine Straftat, was Geldstrafe und
Fahrerlaubnisentzug zur Folge haben kann. Auch bereits ab 0,3
Promille ist der Führerschein in Gefahr - bei auffälligem Verhalten,
so genannten Ausfallerscheinungen, oder bei einem Unfall kann die
Fahrerlaubnis entzogen werden.
Da Alkohol sich bei jedem unterschiedlich auswirkt, kann schon ein
Glas Alkohol zu viel sein. Alkoholtypische Auswirkungen können eine
eingeschränkte Wahrnehmung, Enthemmung, falsche Einschätzung von
Geschwindigkeiten und Entfernungen, Blickfeldverengung und
Beeinträchtigung von Reaktion und Koordination sein.
Das Unfallrisiko wird durch Mischkonsum von Alkohol und Drogen
potenziert. Die Auswirkungen von Drogen sind nicht vorhersehbar und
individuell sehr unterschiedlich.
"Don`t drink an drive" gilt auch für Radfahrer! Ab 1,6 Promille
sind Sie als Fahrradfahrer absolut fahruntüchtig und begehen eine
Straftat! Die Folgen können Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug sein.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Friedhelm Burchard (FB), Tel. 0521/545-3023
Stefan Tiemann (ST), Tel. 0521/545-3022
Fax: 0521/545-3025
E-Mail: pressestelle.bielefeld(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/bielefeld
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Datum: 15.10.2014 - 10:11 Uhr
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