Bulgarischer Berufskraftfahrer fährt ohne Fahrerlaubnis und steht auf der Fahndungsliste
(ots) - Gestern Nachmittag kontrollierte eine Streife der
gemeinsamen Streifengruppe aus Bundespolizei und Zoll in Kodersdorf
den Fahrer einer bulgarischen Sattelzugkombination. Dabei wurde
festgestellt, dass dem bulgarischen Berufskraftfahrer (49) das Fahren
von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland untersagt
wurde. Den Grund für diese Entscheidung erfuhren die Beamten wenig
später. Demnach war gegen den Mann wegen des unerlaubten Entfernens
vom Unfallort durch das Amtsgericht Landshut neben einer
Ersatzfreiheitsstrafe besagte Sperrfrist angeordnet worden. Das
Problem mit der Ersatzfreiheitsstrafe konnte der 49-Jährige lösen -
er zahlte 1.235,00 Euro Geldstrafe. Aus der Weiterfahrt, die nach
Spanien gehen sollte, wurde unfreiwillig eine Weiterreise zu Fuß. Der
Sattelzug blieb stehen, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts
des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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Datum: 16.10.2014 - 13:55 Uhr
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