Diebe hatten Hunger auf Süßes
(ots) - Am frühen Montagmorgen, den 20. Oktober
konnte die Bundespolizei zwei Diebe festnehmen, die versuchten, einen
Süßwarenautomaten im Frankfurter Hauptbahnhof aufzubrechen.
Ermittler der Bundespolizei beobachteten zuvor zwei Männer, die
versuchten an die Geldkassette eines Automaten in dem S-Bahn Bereich
zu gelangen. Die Täter flüchteten zunächst über die S-Bahn Gleise in
eine S-Bahn. Die Bahn konnte jedoch von den Beamten gestoppt und die
Täter festgenommen werden. Den Tätern, im Alter von 16 und 18 Jahren
aus Obertshausen und Dietzenbach, droht nun ein Ermittlungsverfahren
wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls. Nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen und Benachrichtigung der
Erziehungsberechtigten wurden sie auf freiem Fuß belassen.
Bereits am 18. Oktober konnte die Bundespolizei drei weitere
Süßwarenautomatenaufbrüche im Hauptbahnhof Frankfurt am Main
feststellen. Hierbei wurde neben den Süßwaren auch Barmittel
entwendet. Die Ermittlungen zu diesen Fällen und die Spurenauswertung
dauern derzeit noch an. Ob die Fälle in Verbindung stehen ist
ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main
Öffentlichkeitsarbeit
Simone Ries
Telefon: 069/130145-1030
E-Mail: simone.ries(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Kornwestheim: Pkw-Aufbrecher in Untersuchungshaft" alt=" Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeipräsidium Ludwigsburg
Kornwestheim: Pkw-Aufbrecher in Untersuchungshaft">
Datum: 20.10.2014 - 15:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1147678
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-F
Stadt:
Frankfurt am Main
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Diebe hatten Hunger auf Süßes"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).