Gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen
(ots) - Fünf Ausländer, welche auf deutscher sowie auf
polnischer Seite festgestellt wurden, haben gegen das
Aufenthaltsgesetz verstoßen und wurden deshalb angezeigt.
Bei den auf der deutschen Seite festgestellten Personen handelt es
sich um eine Ukrainerin (30), einen Georgier (26) und einen Armenier
(22). Ermittlungen ergaben, dass die bei Kodersdorf aufgegriffene
30-Jährige mit einem erschlichenen polnischen Visum unerlaubt
eingereist war. Sie reiste inzwischen freiwillig aus. Der ebenfalls
bei Kodersdorf aufgegriffene 26-Jährige nutzte für die unerlaubte
Einreise in die Bundesrepublik dagegen ein erschlichenes griechisches
Visum. Inzwischen hat er das Land auf dem Luftweg verlassen. Der
22-Jährige war schließlich ohne Dokumente von Polen nach Deutschland
gelangt. Er wurde an den polnischen Grenzschutz übergeben.
Bei den durch die gemeinsame deutsch-polnische Streifengruppe auf
polnischer Seite festgestellten Personen handelt es sich um zwei
Ukrainer (26, 31).
Dem 26-Jährigen wird vorgeworfen, dass er sich seit Ende August
unerlaubt im Schengen-Raum aufhielt. Er war Anfang Juni mit einem
zunächst gültigen Aufenthaltstitel nach Portugal gereist. Die
Rückreise in die Ukraine trat er jedoch mit dem inzwischen ungültig
gewordenen Aufenthaltstitel an. Zudem muss er sich den Vorwurf
gefallen lassen, während der Rückreise auch unerlaubt von Frankreich
in die Bundesrepublik eingereist zu sein.
Der 31-Jährige war lediglich im Besitz eines Passersatzpapiers und
behauptete, er hätte sein gültiges polnisches Visum samt Reisepass
verloren. Die polnischen Kollegen konfrontierten ihn daraufhin mit
der Tatsache, dass das Visum unabhängig vom Diebstahl längst ungültig
ist. Demnach hielt er sich vor der Einreise in die polnische Republik
in jedem Fall auch unerlaubt auf deutscher Seite auf.
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Datum: 24.10.2014 - 12:52 Uhr
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