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Lorenz Caffier: Das Kofinanzierungsprogramm der Landesregierung aufzulegen war eine gute und richtige Entscheidung/Finanzielle Unterstützung für weitere 36 Investitionsvorhaben

ID: 1151617

(ots) -

Der Interministerielle Vergaberat zum Kofinanzierungsfonds hatte
sich im Oktober zu seiner siebenten Sitzung seit Auflegen des
Kofinzanzierungsprogramms der Landesregierung getroffen. Hier wurden
für weitere 36 kommunale Investitionsvorhaben rund 3,67 Mio. EUR
Förderung bestätigt. Damit wurden seit Auflegen des Förderprogramms
(Juli 2012) 273 Anträgen zugestimmt, rund 35,3 Mio. EUR insgesamt
sind bisher aus dem Förderprogramm bereitgestellt worden. Die
Kommunen konnten so bislang Investitionen in Höhe von über 155 Mio.
EUR u.a. für den Wegebau in ländlichen Regionen, für städtebauliche
Vorhaben, den Sportstättenbau oder für Technik und Bauvorhaben im
Brandschutz auslösen.

Lorenz Caffier: "Es wird deutlich, dass der Fonds seine Funktion
erfüllt und die hohe Zahl der bereits bewilligten
Investitionsmaßnahmen zeigt, dass er von den Kommunen auch gut
angenommen wird. Mit diesem Programm unterstützen wir Kommunen, die
aufgrund ihrer Finanzlage sonst nicht von verschiedenen
Investitionsprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU profitieren
könnten, weil ihnen das Geld für den Eigenanteil fehlt. Mit 1 EUR aus
dem Fonds können rund 6 EUR tatsächlich investiert werden, aus den
rund 3,67 Mio. EUR Förderung werden in der siebenten Runde
Investitionen von rund 22,62 Mio. EUR ausgelöst."

Zur Kofinanzierung kommunaler Investitionen stellt das Land
einmalig, zusätzlich und außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes 50
Mio. EUR über das Kofinanzierungsprogramm zur Verfügung. Über die
Anträge entscheidet das Ministerium für Inneres und Sport auf
Grundlage des Votums des interministeriellen Vergaberates.

Anträge können Kommunen bis 2016 stellen. Nach der Richtlinie zur
Gewährung von Finanzhilfen sind Zuwendungsempfänger aus dem Fonds
kreisangehörige Gemeinden, Ämter und Zweckverbände. Eine Förderung




setzt auch voraus, dass der Haushalt sparsam und wirtschaftlich
geführt wird und alle Einnahmequellen in vertretbarem Umfang
ausgeschöpft werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer
Zuwendung besteht nicht.

Die "Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen aus dem
Kofinanzierungsprogramm" ist im Amtsblatt M-V Nr. 31 veröffentlicht
sowie auf der Homepage des Innenministeriums www.im.mv-regierung.de
unter der Rubrik "Kommunale Themen/Investitionsförderung". Dort ist
auch regelmäßig nach Entscheidung des Vergaberates eine Übersicht aus
dem Kofinanzierungsfonds abrufbar.

Anlage: Übersicht über die geförderten Investitionsmaßnahmen der
siebenten Sitzung des Vergaberates




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 27.10.2014 - 16:15 Uhr
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