Sommerreifen gegen Winterpneus wechseln
(ots) -
SR/ Bielefeld - Als Faustregel für den Einsatz von Winterreifen
gilt die Faustregel "Von O bis O" - von Oktober bis Ostern. Die
Straßenverkehrsordnung gibt dazu keine Termine vor. Wer aber mit
anderen als den so genannten M+S-Reifen bei Glatteis, Schneeglätte,
Schneematsch, Eis- oder Reifglätte unterwegs ist, riskiert seine
eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Die
Polizei kann Rutschpartien mit Sommerreifen mit einem Bußgeld von 60
Euro (mit Behinderung 80 Euro) ahnden. Wenn es zu einer Gefährdung
oder gar einem Verkehrsunfall kommt, wird es noch teurer. Außerdem
droht ein Punkt in Flensburg. Zudem kann auch der Versicherungsschutz
bei der Kaskoversicherung wegen Fahrlässigkeit gefährdet sein.
Dass es mit Sommerreifen zu Rutschpartien kommt, liegt daran, dass
der Sommerreifen aufgrund der Gummimischung mit jedem Grad nach unten
härter wird und damit weniger Grip auf der Straße hat. Winterreifen
verfügen über Gummimischungen, die auch bei Minusgraden noch weich
und elastisch bleiben und somit für Grip auf der Fahrbahn sorgen.
Doch auch der beste Winterreifen hilft wenig, wenn die Fahrweise
nicht an die Wetterverhältnisse angepasst wird. Sorgen Sie also im
Winter rechtzeitig für die passende Bereifung, reduzieren Sie das
Tempo und halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand!
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Friedhelm Burchard (FB), Tel. 0521/545-3023
Stefan Tiemann (ST), Tel. 0521/545-3022
Fax: 0521/545-3025
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Datum: 28.10.2014 - 08:05 Uhr
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