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Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Westhessen: Süßes oder Saures an Halloween - ohne juristisches Nachgruseln...!,

ID: 1152402

(ots) - Wiesbaden, Rheingau-Taunus-Kreis, 31.10.2014,

Am Freitag, den 31.10.2014, ist wieder Halloween und auch viele
Kinder in der Region werden wieder gruselig maskiert durch die
Straßen ziehen und die Bewohner mit dem Ausspruch "Süßes oder Saures"
vor die Wahl eines Streiches oder einer süßen Spende stellen. Dieser
Brauch aus den USA hat sich innerhalb der letzten Jahre in
Deutschland etabliert. Kürbisse mit ausgeschnitten Fratzen werden mit
Kerzen beleuchtet, Jugendliche gehen auf Gruselpartys und die
verkleideten Kinder ziehen durch die Straßen und verlangen
Süßigkeiten.

Die Polizei appelliert an die Kinder die Halloween-Scherze nicht
zu übertreiben, denn nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt.
Damit könnten die Streiche in Einzelfällen auch ein juristisches
Nachspiel haben. Das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern, das
Herausreißen von Pflanzen, das Herausheben von Gullydeckeln oder auch
das Beschmieren von Autos gehört zwischenzeitlich leider zum
Repertoire der "Gespenster". Für viele Hausbesitzer entstanden in den
letzten Jahren erhebliche Kosten für die Reinigung ihrer Fassaden,
vor denen die Umherziehenden keinen Halt machten. Kinder unter 14
Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden, jedoch können
zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern bzw. ihren
gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden.

Daher bittet die Polizei alle Eltern und Erziehungsberechtigte,
ihre Kinder über die Konsequenzen von üblen Halloween-Scherzen
aufzuklären. Dann bleibt der Spaß auch ohne "juristisches
Nachgruseln".




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Pressestelle
Telefon: (0611) 345-1042
E-Mail: pressestelle.ppwh(at)polizei.hessen.de




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Datum: 29.10.2014 - 09:43 Uhr
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