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Verbindung zwischen rechtsextremistischer und Hooliganszene/Innenminister Caffier: Gewaltbereiten Gruppierungen darf nicht tatenlos die Straße überlassen werden

ID: 1153378

(ots) - Der Minister für Inneres und Sport
Mecklenburg-Vorpommerns und Sprecher der unionsgeführten
Innenressorts der Länder Lorenz Caffier will die Verbindungen
zwischen rechtsextremistischer Szene, Hooligan- und Ultraszene auf
der nächsten Innenministerkonferenz beraten und hat heute einen
entsprechenden Tagesordnungspunkt angemeldet. "Gewaltbereiten
Gruppierungen darf nicht tatenlos die Straße überlassen werden und
die Dimension von Straßenmilitanz, wie wir sie in Köln erlebt haben,
darf sich nicht wiederholen", begründete der Minister den Antrag.
"Das geltende Versammlungsrecht bietet Eingriffs- und
Verbotsmöglichkeiten, die wir stärker als bisher nutzen müssen."

Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommerns beobachtet
Vernetzungsbemühungen der rechtsextremistischen Szene sehr
aufmerksam. Es liegen bislang keine Erkenntnisse vor, die auf die
Bildung von Personenzusammenschlüssen innerhalb der
rechtsextremistischen Szene Mecklenburg-Vorpommerns unter dem Label
"Hooligans gegen Salafisten" hindeuten. Das Thema an sich wird in
der Szene jedoch durchaus diskutiert.

Im Vorfeld der Veranstaltung in Köln am 26.10.2014 kam es in der
rechtsextremistischen Szene zu Mobilisierungen über die sozialen
Netzwerke und klar ist, wie in Filmaufnahmen auch zu sehen, dass
Anhänger der hiesigen rechtsextremistischen Szene an der
Demonstration teilgenommen haben. Im intensiven Daten- und
Informationsaustauch der Sicherheitsbehörden der Länder und des
Bundes läuft derzeit noch die Auswertung, zumal am 26.10.2014
zeitgleich das Spiel der 3. Liga Borussia Dortmund II gegen FC Hansa
Rostock mit Spielort in Dortmund stattfand und es die üblichen
Fananreisen der Rostocker Fußballszene nach Nordrhein-Westfalen gab.
Die Zahl der bisher festgestellten Demonstrationsteilnehmer liegt im
einstelligen Bereich. Nach den vorliegenden Listen zu den




freiheitsentziehenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der "HoGeSa"
Versammlung kam keiner der in Gewahrsam genommenen Personen aus
Mecklenburg-Vorpommern.

Innenminister Caffier wies darauf hin, dass Hooligans aufgrund der
geltenden Rechtslage nicht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes
stehen. "Wir müssen deshalb insbesondere untersuchen, wie sich die
Hooligan- und Ultraszene zusammengeschlossen und politisiert hat.
Dabei sollte gegebenenfalls auch wissenschaftlicher Sachverstand
einbezogen werden." Zum Abschluss betonte der Minister noch einmal
das hohe Gut der Meinungs-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit.
"Aber Behörden müssen und dürfen nicht zuschauen, wie sich ein
Zweckbündnis aus militanten Rechtsextremisten und Gewaltfans hinter
den Grundrechten versteckt. Ich habe veranlasst, dass
Verfassungsschutz und Polizei alle Erkenntnisse
Mecklenburg-Vorpommerns über Reisebewegungen der Szenen den Behörden
von Berlin und Hamburg zur Verfügung stellen, um sie damit bei der
Vorbereitung eines möglichen Demonstrationsverbots zu unterstützen
bzw. um zu einer noch präziseren Lageeinschätzung beizutragen."




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 30.10.2014 - 14:40 Uhr
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