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Innenminister Lorenz Caffier: Bei rechtsextremistischen Konzerten muss weiterhin energisch durchgegriffen werden

ID: 1154278

(ots) - Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz
Caffier bekräftigt, dass die Polizei auch zukünftig energisch und
konsequent gegen alle extremistischen Konzertveranstaltungen in
unserem Land vorgehen wird. In der Nacht von Freitag zu Samstag hat
die Landespolizei in Greifswald ein Konzert der rechten Szene
beendet. Hierbei kam es auch zu tätlichen Übergriffen von
Rechtsextremisten auf die Polizei.

"Wer den Rechtsfrieden in unserem Land stört, kann nicht mit der
Nachsicht des Staates rechnen. Bei Konzertveranstaltungen, die nur
als Deckmantel dienen, um Zusammenrottungen von extremistischen
Kräften zu legitimieren, ist die Landespolizei zu recht gesetzlich
verpflichtet, konsequent einzuschreiten und diese Veranstaltungen zu
unterbinden", erklärt Innenminister Lorenz Caffier. "Für die
Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts innerhalb der
subkulturellen Szene spielt das Medium Musik weiterhin eine
entscheidende Rolle. Daher muss gerade in diesem Bereich energisch
durchgegriffen werden."

Nachdem dem Veranstalter und den rund 500 Teilnehmern durch die
Polizei eröffnet wurde, dass die Veranstaltung verboten sei und
deshalb diese umgehend zu beenden ist, wurden die vor Ort
eingesetzten Polizistinnen und Polizisten von zum Teil vermummten
Personen beschimpft sowie mit Steinen und Flaschen beworfen.
Innenminister Lorenz Caffier verurteilt dieses Vorgehen scharf und
sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass Rechtsextremisten
unsere Verfassungsordnung grundlegend ablehnen und Gewalt als
legitimes Mittel ansehen.

"Die braunen Ideologen versuchen mit aggressiv-kämpferischen
Methoden unsere Demokratie und den Rechtsstaat abzuschaffen", so
Innenminister Caffier. "Die Ereignisse zeigen wieder einmal, dass die
Gefahr von rechts nicht unterschätzt werden darf. Daher gehören auch




künftig gewaltorientierte Rechtsextremisten in den Fokus der
Beobachtung unserer Sicherheitsbehörden."

Wie in Greifswald geschehen sollen rechte Konzertveranstaltungen
in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich im Vorfeld verhindert oder
aufgelöst werden. Allerdings sind solchen Maßnahmen enge rechtliche
Schranken gesetzt. Eine Verhinderung bzw. Auflösung kommt dann in
Betracht, wenn konkrete Hinweise auf zu erwartende Straftaten
vorliegen oder aber Straftaten begangen werden. Die Vorbereitungen
für derartige Musikveranstaltungen laufen in aller Regel äußerst
konspirativ, so dass sich ein vorbeugendes Einschreiten oftmals nicht
nur aus rechtlichen Gründen schwierig gestaltet. Das polizeiliche
Einschreiten, wird zudem vielfach erschwert durch eine völlige
Abschirmung der Konzerte, die zum Teil auf privatem Gelände
stattfinden und als private "Feiern" deklariert werden.

Weiterführende Informationen: Presseinformation der
Polizeiinspektion Anklam http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/
108768/2869314/pol-ank-polizei-beendet-konzert-der-rechten-szene




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 01.11.2014 - 16:39 Uhr
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