141105.7-Münsterdorf: Polizei ermittelt wegen versuchten Betruges
(ots) - Am Montagmorgen war die Welt für eine
Münsterdorferin im Rentenalter zunächst noch in Ordnung - bis 10 Uhr,
da klingelte bei ihr das Telefon. Am anderen Ende meldete sich eine
männliche Stimme, gab an, Mitarbeiter der Rentenkasse zu sein. Er
wolle sie darauf aufmerksam machen, dass sie Verbindlichkeiten in
Höhe von mehreren Tausend Euro hätte, deswegen solle die Rente um
mehrere Hundert Euro monatlich gekürzt werden - es sei denn, sie
würde ihre Verbindlichkeiten durch die Zahlung der entsprechenden
Summe ablösen. Aufgelaufen sein soll der Betrag aufgrund eines
Vertrages aus den Vorjahren. Des Weiteren wurde die Münsterdorferin
von dem Anrufer auf ein Schreiben eines Hamburger Gerichts
hingewiesen, das eine Forderung in fünfstelliger Höhe, gerichtet an
die Münsterdorferin, zum Inhalt hätte. Der Anrufer riet ihr, zwecks
Begleichung der Schulden Kontakt mit einem bestimmten Kreditinstitut
in Itzehoe aufzunehmen, mit dem auch sie in bankgeschäftlichen
Verbindungen steht. Ziel: der Abschluss eines Dispositionskredits.
Weil sich die Münsterdorferin überhaupt nicht erklären konnte,
dass solche Forderungen an sie rechtlichen Bestand haben könnten,
teilte sie dem Anrufer mit, sie würde sich an ihren Rechtsanwalt
wenden und den mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen. Auf
ihre Frage nach einer Rückrufnummer des angeblichen Mitarbeiters der
Rentenkasse, nannte der ihr einen Anschluss mit Berliner
Vorwahl-Nummer ("030") und betonte, er würde wieder bei ihr anrufen.
Doch dieser Anruf zum avisierten Zeitpunkt blieb aus.
Um Klarheit in die Angelegenheiten zu bekommen, setzte sich die
Münsterdorferin mit ihrer zuständigen Rentenversicherungsstelle in
Verbindung. Dort habe ihr ein Mitarbeiter erklärt, es seien keinerlei
Forderungen an sie bekannt. Selbst wenn: Man hätte sie niemals
angerufen, sondern den Kontakt zu ihr schriftlich aufgenommen. Im
Zuge ihrer Recherche hatte sich die Frau auch an das Kreditinstitut
gewandt, dessen Name der Anrufer erwähnte.
Was der Fremde letztlich bezweckte, ist nicht bekannt. Er fragte
nicht nach Personen- oder Bankverbindungsdaten, brachte das Gespräch
aber auf "selbstgenutzten Wohneigentum" und erfuhr, dass die
Rentnerin über keine ausreichenden Barmittel verfüge, um größere
Summen ohne weiteres abzulösen.
Weil für sie nach dem Telefonat viele Fragen im Raum standen,
wandte sich die Angerufene an die Polizei - nicht ausgeschlossen ist,
dass der Unbekannte das Telefonat zur Vorbereitung von Straftaten
nutzen wollte. Die Polizei rät dazu, fremden Anrufern, auch dann,
wenn sie vorgeben, von einer Behörde oder Dienststelle zu sein, in
keiner Weise Auskünfte über persönliche Verhältnisse zu geben.
Staatliche Stellen und/oder Stellen des Kreditwesens würden
finanzielle Forderungen immer schriftlich thematisieren.
Hermann Schwichtenberg
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Datum: 05.11.2014 - 15:51 Uhr
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