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Hinweise der Bundespolizei zu gefährlicher Abkürzung in Niedersachswerfen

ID: 1155926

(ots) -

In Niedersachswerfen begeben sich Fußgänger wegen einer Abkürzung
immer wieder in Gefahr.

Wer in Niedersachswerfen von der Wohnsiedlung am Teichweg in
Richtung Kupferhammer möchte, muss weite Wege gehen, denn das kleine
Flüsschen Bere versperrt den Weg. Deshalb nutzen immer wieder einige
Unbedachte die Eisenbahnbrücke an der Bahnstrecke Nordhausen -
Ellrich als Abkürzung. Selbst mit Fahrrädern oder Kinderwagen wird
von der Abkürzung Gebrauch gemacht. Dies ist nicht nur verboten,
sondern bringt auch große Gefahren mit sich. Gerade in dieser
Jahreszeit, erschweren morgendliche Dunkelheit und Nebel das Erkennen
von Personen im Gleisbereich deutlich. Die hier verkehrenden modernen
und leisen Züge sind für den Fußgänger kaum rechtzeitig wahrzunehmen.
Unterschätzt wird auch die Sogwirkung vorbeifahrender Züge. Auf dem
Streckenabschnitt verkehren nicht nur Reisezüge der Harz -Weser -
Bahn sondern auch Güterzüge die nicht in den öffentlichen
Fahrplanaushängen aufgeführt sind.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass
ein Betreten oder Überqueren von Bahnanlagen an nicht dafür
vorgesehenen Stellen lebensgefährlich sein kann. Verstöße gegen das
Betretungsverbot werden regelmäßig durch die Bundespolizei geahndet.
Folgen können Verwarnungsgeld oder Bußgeldverfahren gemäß der
Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) bis hin zu Strafverfahren
wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gemäß § 315 StGB
sein.

Aus diesem Grund gilt: Beim Aufenthalt auf der Strecke, auf
Brücken oder in Tunneln besteht Lebensgefahr durch fahrende Züge.
Immer wieder kommt es im Bereich der Gleis- und Bahnanlagen zu
tragischen Unfällen, die vermeidbar sind. Die Gefahren, die beim
Betreten von Gleisanlagen und Bahnübergängen bestehen, werden zumeist




unterschätzt. Unfallursachen sind unter anderem unachtsames oder
unsachgemäßes Verhalten auf Eisenbahnanlagen.

Gleise sind durch Unbefugte nicht zu betreten und dürfen nur an
den dafür vorgesehenen Stellen überquert werden! Dabei sind die
Licht- und Schrankenanlagen entsprechend zu beachten. Züge nähern
sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst spät
wahrgenommen werden. Bei einem Zug der mit einer Geschwindigkeit von
100km/h unterwegs ist, beträgt der Anhalteweg bis zu 1000 Metern.
Neben weitergehenden Informationen bietet die Bundespolizei auch
Unterrichtungen zum Thema "Bahnverkehrserziehung" an. Bei Interesse
können sich Lehrkräfte und Erzieher an unsere kostenlose Hotline
(0800 6 888 000) oder direkt an die Bundespolizei in Erfurt (0361
65983 541) wenden.

Der Pressemitteilung ist im OTS-System ein Bild beigefügt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Erfurt
Michael Oettel
Telefon: 0361 65983 - 521
E-Mail: michael.oettel(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


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Datum: 05.11.2014 - 15:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: BPOLI EF
Stadt:

Niedersachswerfen



Kategorie:

Polizeimeldungen



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