Radfahrer bei Unfall dank Helm ohne schwere Kopfverletzungen
(ots) - st / Bielefeld-Schildesche / -Windelsbleiche -
Gleich zwei Unfälle, bei denen Radfahrer verletzt wurden, ereigneten
sich am 04.11.2014 im Bielefelder Stadtgebiet. Um 10:52 Uhr befuhr
ein 77-jähriger Mercedes-Fahrer die Buschkampstraße in Richtung
Osningstraße. Ein ebenfalls 77-jähriger Radfahrer befuhr den Radweg
in gleicher Richtung. Plötzlich fuhr der Radfahrer nach links auf die
Fahrbahn und stieß gegen den rechten Außenspiegel des Mercedes. Er
stürzte und verletzte sich dabei an der Hüfte. Der Fahrradhelm brach
bei dem Sturz im Stirnbereich. Der Verletzte wurde zur weiteren
Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Der zweite Unfall ereignete
sich um 19.26 Uhr auf der Kreuzung Ditfurthstraße / Murnaustraße. Ein
21-jähriger Ford-Ka-Fahrer aus Rheda-Wiedenbrück missachtete die
Vorfahrt eines von rechts kommenden Radfahrers (63 Jahre aus
Bielefeld). Der Radfahrer wurde auf die Motorhaube aufgeladen und
stürzte dann zu Boden. Dabei wurde der Fahrradhelm völlig zerstört.
Der 63-jährige verblieb stationär in einem Bielefelder Krankenhaus.
Bei beiden Unfällen bewahrte der Fahrradhelm die Radfahrer vor
schweren Kopfverletzungen. Diese Unfälle machen wieder deutlich, wie
wichtig das Tragen eines Fahrradhelms ist. Radfahrer und
Radfahrerinnen haben keine Knautschzone. Deshalb ist es wichtig, sich
so gut wie möglich vor Verletzungen zu schützen. Ein Fahrradhelm
verhindert keine Unfälle, aber durch Tragen eines Helms lässt sich
das Risiko schwerer Kopfverletzungen deutlich verringern. Damit der
Fahrradhelm seine Schutzfunktion entfalten kann, sollte man folgendes
beachten: -Der Helm sollte gut angepasst sein, er muss Stirn,
Schläfen und Hinterkopf schützen. -Der Helm sollte möglichst leicht
sein (ca. 350 g). -Der Helm muss ein Prüfzeichen haben (GS-TÜV, CE,
DIN). -Der Helm sollte vor dem Kauf anprobiert werden. -Hat der Helm
bei einem Sturz seine Aufgabe erfüllt, muss er in jedem Fall ersetzt
werden. -Der Helm sollte nach fünf Jahren ersetzt werden. Ebenso
selbstverständlich wie das Tragen eines Helmes beim Radfahren, sollte
gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit die verkehrsichere Ausstattung
des Fahrrades sein. Dazu gehört insbesondere die Überprüfung der
lichttechnischen Einrichtungen am Rad.
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Datum: 05.11.2014 - 16:07 Uhr
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