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++ 125. Fernfahrerstammtisch:

Behörden können illegale Gewinne abschöpfen ++

ID: 1156723

(ots) - 125. Fernfahrerstammtisch: Behörden können
illegale Gewinne abschöpfen

Sittensen/A1. Was bedeutet "Verfall im
Ordnungswidrigkeitenverfahren"? - Mit dieser Frage hat sich am
Mittwochabend der 125. Fernfahrerstammtisch der Polizeidirektion
Lüneburg im Autohof Sittensen beschäftigt. Margot Spengler von der
Bußgeldstelle des Landkreises Harburg informierte rund 20 Zuhörer
darüber, was hinter der Idee des sogenannten Verfalls steckt. Demnach
können Bußgeldstellen der Landkreise, als Ermittlungs- und
Ahndungsbehörden bei Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten,
unrechtmäßig erlangte Gewinne von Speditionen und Unternehmen als
Strafe einfordern. Das gelte beispielweise bei Überladungen, nicht
eingehaltenen Fahrzeughöhen, Überschreitung des zulässigen
Gesamtgewichtes und unerlaubten Fahrten an Sonn- und Feiertagen. Die
zu leistenden Geldbeträge können dann auch schon mal schnell mehrere
hundert Euro betragen, so Spengler in ihrem Vortrag. Auch
ausländischen Speditionen seien regelmäßig von diesen Verfahren
betroffen und würden zur Kasse gebeten. Bleibt jedoch die Zahlung
aus, wird über den Zoll eine Ausschreibung des Unternehmens
veranlasst. Sollte dann ein Fahrzeug der Spedition auf deutschen
Straßen angetroffen werden, sei die Zahlung an Ort und Stelle zu
leisten. Andernfalls werde die Weiterfahrt zunächst untersagt, wusste
Frau Spengler zu berichten. Das Moderatorenteam verabschiedete sich
mit der Einladung zum weihnachtlichen Fernfahrerstammtisch am
Mittwoch, den 03.12.2014, wieder im Autohof Sittensen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Heiner van der Werp
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-row.polizei.niedersachsen.de




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Datum: 07.11.2014 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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