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Trunkenheitsfahrt in Zetel - das Fahren mit einer Alkoholbeeinflussung ab 0,3 Promille kann schon strafbar sein

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(ots) - zetel. Am Dienstagabend, 11.11.2014, kam es
in Zetel gegen 18 Uhr zu einer Trunkenheitsfahrt. Eine 64-jährige
Frau aus Horsten befuhr mit ihrem PKW die Bohlenberger Straße. Bei
einer Verkehrskontrolle durch Beamte der Polizeistation Zetel wurde
festgestellt, dass die Frau unter Alkoholeinfluss stand. Ein
durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,86 Promille.
Es wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und
eine Blutentnahme zur Beweissicherung durchgeführt, außerdem wurde
der Fahrzeugschlüssel aus gefahrenabwehrenden Gründen sichergestellt.
Die Frau muss mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem
Monat Fahrverbot rechnen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das
Fahren unter Alkoholeinfluss bereits ab einem Alkoholwert von 0,3
Promille strafbar sein kann, wenn entsprechende alkoholbedingte
Ausfallerscheinungen vorliegen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de




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Datum: 12.11.2014 - 12:04 Uhr
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