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Mit Alkohol und Fahrrad an der Bahnsteigkante

ID: 1160382

(ots) - Beim Bestreifen des Bahnhofs Tangerhütte am
12.11.2014 gegen 19:00 Uhr stellten Beamte des Bundespolizeireviers
Stendal zwei Männer im Alter von 18 bzw. 23 Jahren fest, die sich auf
dem Bahnsteig aufhielten. Die beiden Männer tranken dort Alkohol und
befuhren den Bahnsteig mit einem Mountainbike. Das Befahren des
Bahnsteiges mit dem Fahrrad ist verboten. Die Gefahr, in die sich die
Männer begaben schien ihnen offenbar nicht bewusst. Im Zusammenhang,
auch mit geringem Alkoholgehalt im Körper, erhöht sich das Risiko
durch derartige Aktionen, lebensgefährlich zu verunfallen. Die
Gefahren, die von herannahenden Zügen und deren Sogwirkung ausgehen,
werden regelmäßig unterschätzt. Die Züge nähern sich lautlos an und
können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden.
Aus diesem Grund sollte man nie die weiße Linie auf dem Bahnsteig
überschreiten, da sie den Sicherheitsabstand zum Gleis markiert. Eine
Beeinflussung der Sinne durch Rauschmittel erschwert zusätzlich das
Erkennen von heranfahrenden Zügen. Die Bundespolizisten erteilten den
Männern einen Platzverweis für den Bahnhof Tangerhütte und klärten
sie über mögliche Folgen ihrer Handlung auf. Ganz ohne Strafe blieb
der Vorgang für einen der Männer nicht. Bei der Kontrolle durch die
Bundespolizisten zückte der 23-Jährige sein Smartphone. Sein
Bildschirmschoner wies ein circa 7 cm großes Hakenkreuz auf. Da ein
Smartphone gemeinhin auch in der Öffentlichkeit benutzt wird, erfüllt
er damit den Straftatbestand des Verwendens von verfassungswidrigen
Kennzeichen. Eine Strafanzeige wurde gegen ihn erstellt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Chris Kurpiers
Telefon: +49 (0) 391 56549-504
E-Mail: chris.kurpiers(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de




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Datum: 13.11.2014 - 14:27 Uhr
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