Erklärung des Landesbrandmeisters zum Änderungsantrag "Kameradschaftskassen".
(ots) - Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktionen,
die landesweite Berichterstattung der letzten Tage über die
Thematik "Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren" nehmen
wir zum Anlass, Ihnen anhängende Stellungnahme von Landesbrandmeister
Detlef Radtke zur weiteren redaktionellen Verwendung zukommen zu
lassen.
Eine Pressemitteilung mit dem Ergebnis der heutigen Tagung der
Keis- und Stadtwehrführer und Amtsleiter der Berufsfeuerwehren zur
selben Thematik erhalten Sie am morgigen Dienstag am späten
Vormittag.
"Der Vorstand des Landesfeuerwehrverbandes bedauert die
Irritationen, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Thema
"Kameradschaftskassen" in den Feu-erwehren entstanden sind. Der
Landesfeuerwehrverband hat nicht die Diskussion zum Thema
Kameradschafts-kassen angestoßen. Die Gespräche sind durch das
Innenministerium und die kommunalen Landesverbände initiiert worden,
da es im Land Rechtsunsicherheiten gibt. Im Rahmen dieser Gespräche
hat der Landesfeuerwehrverband sich bereit erklärt, dass der
Geschäftsführer des LFV an den Gesprächen beteiligt wird, um sich
über die Prob-lemstellung zu informieren und bei der Erarbeitung von
Lösungsvorschlägen zu unter-stützen, mit dem Ziel zukünftig die
Feuerwehren besser zu schützen. Die Lösungsvorschläge sollten dann,
wie seit jeher üblich und erforderlich, in dem LFV-Gremium der Kreis-
und Stadtwehrführer und Leiter der Berufsfeuerwehren beraten werden.
Der Landesfeuerwehrverband hat zu keinem Zeitpunkt gefordert, das
laufende Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, da die Feuerwehrbasis noch
nicht beteiligt war. Es wurde sogar die planmäßig für den 22.10.
festgelegte Kreiswehrführer-Tagung abgesagt, weil bis zum Jahresende
keine Themen vorlagen, die noch zum Jahresende bearbeitet werden
müssten. Am 31.10. wurde in der Kreiswehrführer-Tagung durch das
Innenministerium mitgeteilt, dass es aus dem Innen- und
Rechtsausschuss des Landtages einen Ergänzungsantrag zum laufenden
Gesetzgebungsverfahren gibt, und der LFV jetzt aufgefordert wurde,
eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung abzugeben. LFV-Vorstand und
die Kreis- und Stadtwehrführer waren von der Vorlage
"Kameradschaftskasse" im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum
Brandschutzgesetz überrascht, da es im Vorfeld keine Beratung in den
LFV-Gremien gab und somit auch keine Abstimmungen mit den Kreis- und
Stadtwehrführern erfolgen konnte. Der Änderungsantrag wurde dann
unverzüglich vom LFV am 03.11.14 als Beratungsvorlage an die Kreis-
und Stadtwehrführer und Leiter der Berufsfeuerwehren verschickt, um
am 17.11.14 über den Änderungsantrag in einer Sondersitzung der
Kreiswehrführer zu beraten und eine gemein-same Stellungnahme
abzugeben. Warum es zu Irritationen und Missverständnissen gekommen
ist, muss noch aufgearbeitet werden. Ich appelliere an alle, sich an
Fakten zu orientieren, und sich nicht von Emotionen leiten zu
lassen." Detlef Radtke Landesbrandmeister
Rückfragen bitte an:
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Holger Bauer
Pressesprecher
Telefon: 0431/603 2195
Mobil 0177 / 2745486
E-Mail: bauer(at)lfv-sh.de
http://www.lfv-sh.de
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Datum: 17.11.2014 - 20:47 Uhr
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