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Bad Honnef: Kein Mädchen in den Rhein gesprungen / Anruferin hat Geschehen erfunden / 20-Jährige erwartet Strafverfahren und erhebliche Kosten

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(ots) - Der Missbrauch des Notrufs hat für eine 20-Jährige
Folgen. Neben einem Strafverfahren kommen auf sie möglicherweise auch
die Kosten für einen größeren Rettungseinsatz zu. Die junge Frau
hatte am Montag, 17.11.2014, über den Polizeinotruf mitgeteilt, dass
ein Mädchen von einer Brücke in den Rheinarm bei der Insel
Grafenwerth gesprungen sei. Daraufhin wurden mehrstündige
Suchmaßnahmen durch die Feuerwehr, das DRK, die DLRG, das THW, die
Wasserschutzpolizei und die Polizei Bonn eingeleitet. Auch Taucher
kamen zum Einsatz. Um 15.30 Uhr wurde die Suche eingestellt. (siehe
unsere Pressemeldung vom 17.11.2014).

Im Zuge der zeitgleich eingeleiteten kriminalpolizeilichen
Ermittlungen ergaben sich im Laufe des Nachmittags Zweifel an den
Schilderungen der 20-Jährigen, die ihre Angaben bei der Polizei auch
schriftlich zu Protokoll gegeben hatte. Im Rahmen ihrer Vernehmung
gab sie zu, dass sie sich das Geschehen ausgedacht habe. Die Polizei
ermittelt nun wegen des Verdachts des Missbrauchs von Notrufen. Wer
einen Notruf missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines
Unglücksfalles, gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer
erforderlich sei, der wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
Geldstrafe bestraft. Weiterhin können die Kosten für eventuelle
Einsätze in Rechnung gestellt werden.




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Datum: 18.11.2014 - 12:52 Uhr
Sprache: Deutsch
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