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141119.3-Dieksander-Koog/Kaiser-Wilhelm-Koog: Fahren ohne Fahrerlaubnis

ID: 1163784

(ots) - Am Montagabend (18.15 Uhr) befuhr ein
15-Jähriger aus Friedrichskoog auf seinem Mofa Straßen im Bereich von
Dieksander-Koog und Kaiser-Wilhelm-Koog - mit auffallend hoher
Geschwindigkeit. Das blieb einer Polizeistreife nicht verborgen, die
dem Zweiradfahrer dann auch hinterherfuhr. Die Beamten stellten fest:
Die Tachonadel im Streifenwagen stand bei 100 km/h und der Abstand
zum vorausfahrenden Kraftrad reduzierte sich nur langsam. Im Bereich
der Deichstraße von Kaiser-Wilhelm-Koog hatte der Schüler offenbar
begriffen, dass ihm Ungemach droht. Er wurde merklich langsamer und
hielt letztlich an.

Einen Führerschein habe er zwar nicht, doch er könnte eine
Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen, teilte er den Ordnungshütern mit.
Doch die berechtigt ihn nur zum Führen von Krafträdern, die
bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h laufen können. Dass seines
schneller ist, läge an der technischen Veränderung, die er zuvor
vorgenommen hätte.

Aufgabe des Schülers wir es jetzt sein, die Maschine technisch so
herstellen zu lassen, wie es laut Betriebserlaubnis und
Versicherungsnachweis erforderlich ist. Die Kosten dafür sind ihm
oder seinen Eltern auferlegt.

Mitgeteilt wurde dem Beschuldigten auch, dass er sich gemäß
Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz strafbar gemacht hat: Er,
lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung, hätte sich gar
nicht auf Maschinen setzen und am öffentlichen Straßenverkehr
teilnehmen dürfen, die bauartbedingt mehr als 25 km/h auf die Fläche
bringen können. Das ist nicht erlaubt. Dafür benötigt man
Führerschein - und eine Mofa-Prüfbescheinigung ist kein Führerschein.
"Es wäre gut", so Polizeisprecher Hermann Schwichtenberg, "wenn das
von allen Mofa25-Fahrern beherzigt wird." Nützlich könnte auch sein,
dass sich die Erziehungsberechtigten von Zeit zu Zeit ein Bild über




den technischen Zustand der Fahrzeuge verschafften, die von ihren
Kindern gefahren werden. "Wer keinen Führerschein hat, wird auf einem
schnellen Fahrzeug gefährdeter sein, als derjenige, dem das richtige
Fahren schulmäßig beigebracht worden ist." Es gebe Fälle, da endete
die unerlaubte Spritztour am Baum: "Und ich denke", so Hermann
Schwichtenberg, "wir haben genug Kreuze an den Straßenrändern stehen.
Es müssen nicht noch ein paar mehr hinzukommen."

Zu bedenken sei aber auch, dass die Führerscheinstelle Kenntnis
von dem Rechtsverstoß erhält. Und dort wird die Nachricht der
Polizei nicht etwa nur zu den Akten gelegt. Sie wird hinzugezogen,
wenn es darum geht, einem Antragsteller die Fahrerlaubnis - zum
Beispiel für ein Kraftfahrzeug - zu erteilen. Bietet der
Antragsteller nicht die Gewähr dafür, charakterlich zur Führung von
führerscheinpflichtigen Fahrzeugen geeignet zu sein, dann kann das
den Zeitpunkt der Erteilung hemmen.

Hermann Schwichtenberg




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 / 602 2010
Mobil: +49 (0) 171 337 53 56
E-Mail: pressestelle.itzehoe(at)polizei.landsh.de


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Datum: 19.11.2014 - 15:53 Uhr
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