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++ Nutzung des BKMS®-Systems im Zusammenhang mit den Brandermittlungen der "Soko Stint" ++ 20.11.14 ++

ID: 1164078

(ots) -

++ Nutzung des BKMS®-Systems im Zusammenhang mit den
Brandermittlungen der "Soko Stint" ++ 20.11.14 ++

Lüneburg

Nach dem Brandanschlag auf ein italienisches Restaurant am
Stintmarkt in Lüneburg vor fast einem Jahr dauern die Ermittlungen
der "Sonderkommission (SoKo) Stint" weiterhin an. Im Rahmen ihrer
Arbeit werden die Ermittler auch das sog. BKMS®-System
(Buisness-Keeper-Monitoring-System) bei einem herausragenden
Kapitaldelikt einsetzen, über welches auch anonym Hinweise an die
SoKo gegeben werden können.

Hintergrund:

In der Nacht von Sonntag auf Montag (02.12.2013) kam es zu einem
Brandanschlag auf das italienische Restaurant "La Trattoria", am
Stintmarkt, in Lüneburg. Das Restaurant befand sich im Erdgeschoss
des historischen Lösecke-Hauses im Wasserviertel, dem "Herzen von
Lüneburg", bekannt auch als Kulisse der ARD-Telenovela "Rote Rosen".
Bei dem verheerenden Brand wurde das Gebäude durch das Feuer und die
Löscharbeiten fast vollständig zerstört, so dass ein Sachschaden in
Millionenhöhe entstand. Die 14 anwesenden Bewohner konnten das Haus
aufgrund glücklicher Umstände unverletzt verlassen.

Aufgrund der besonderen Tatumstände und des Vorgehens des Täters /
der Täter ermittelt die "Sonderkommission (SoKo) Stint" wegen
versuchten Mordes in 14 Fällen. Ermittlungen der Sonderkommission
ergaben, dass eine dringend tatverdächtige männliche Person
unmittelbar nach der Explosion das gegenüber liegende italienische
Restaurant "La Taverna" durch einen Seiteneingang betrat. Dieser Mann
wird beschrieben als 170 - 180 cm groß, dunkle gelockte Haare,
breites Kreuz und leicht untersetzte Statur. Trotz umfangreicher
Ermittlungen konnte der Mann bislang nicht identifiziert werden.

Der oder die Täter handelte(n) nach Auffassung der SoKo in der




Absicht, das Restaurant 'La Trattoria' zu zerstören und nahm(en)
mögliche Tatfolgen wie die Tötung sämtlicher Bewohner bewusst in
Kauf. Über die Hintergründe und das Motiv kann bis dato nur
spekuliert werden und sind ungeklärt.

Die SoKo ist davon überzeugt, dass viele Personen Hinweise für
sich behalten, weil sie niemanden "verdächtigen" möchten oder sich
aus anderen persönlichen Gründen nicht bei der Polizei melden.

Die Ermittler sind jedoch auf jeden Hinweis angewiesen, egal wie
unbedeutend, alltäglich oder bekannt er erscheinen mag!

BKMS®-System (Buisness-Keeper-Monitoring-System)

Über ein jetzt eingerichtetes Hinweissystem (BKMS) im Internet
können auch anonym Hinweise an die Soko Stint gegeben werden. Auf der
Internetseite befinden sich auch weitere Informationen zum Stand der
Ermittlungen, zu einem tatverdächtigen Mann und Erläuterungen zu dem
Hinweissystem.

Hinweise an die Polizei über die BKMS-Plattform möglich unter:
https://www.bkms-system.net/soko-stint

Weitere Infos sind auch über die Internetseite der
Polizeidirektion Lüneburg bzw. dem FacebookAuftritt der PD Lüneburg
zu finden

Durch das BKMS®-System sind Sie durch Anonymität geschützt und
können gleichzeitig aktiv an der Aufklärung mitwirken!

Das BKMS® System ist eine mit den neuesten Techniken gesicherte
Kommunikationsplattform, welche es Ihnen ermöglicht anonyme Hinweise
zu geben.

Mit Hilfe des "elektronischen Postkastens" können Sie sogar in
einen Dialog eintreten und von der Polizei eine Rückmeldung erhalten.
So sind z.B. gezielte Nachfragen möglich. Ihre Identität ist dabei
weder erforderlich noch von Bedeutung. Das System ist technisch so
angelegt, dass eine automatische Anonymisierung der Hinweise und der
Dialoge erfolgt und somit keinerlei Möglichkeit der Rückverfolgung
besteht.

Wenn Sie einen Hinweis für uns haben, eine Beobachtung mitteilen
oder eine Information an die SoKo weitergeben wollen, scheuen Sie
sich nicht das BKMS® System zu nutzen.

Belohnung

Für Hinweise, die zur Ermittlung und Ergreifung des Täters führen,
ist weiterhin (durch die Hansestadt Lüneburg, einem Versicherer und
die Polizei) eine Belohnung in Höhe von 20.000 EUR ausgesetzt worden.

Rechtlicher Zusatz zur Auslobung:

Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt, die
nicht an der Straftat beteiligt gewesen und nicht Amtsträger sind, zu
deren Berufspflichten der Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
Haben mehrere Personen bei der Ermittlung und Überführung der Täter
entscheidend mitgewirkt, so wird der Auslobungsbetrag nach dem
Verhältnis ihrer Mitwirkung gezahlt. Die Entscheidung zur Zuerkennung
und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des
Rechtsweges.

Sonstiges

·Die SoKo Stint besteht aktuell aus fünf Beamten/Ermittlern
(Stand: 20.11.14)




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Lüneburg
Pressestelle
Kai Richter
Telefon: 04131/29-2324 o. Mobil 01520 9348855
E-Mail: kai.richter(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/lueneburg/


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Datum: 20.11.2014 - 11:57 Uhr
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