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Wildunfall mit Folgen - Bergheim

ID: 1164084

(ots) -

Mit der dunklen Jahreszeit beginnt die Hauptzeit für Wildunfälle.
Die Polizei weist darauf hin, dass gerade jetzt immer mit Wildwechsel
zu rechnen ist!

Am Donnerstag (20. November) befuhr ein 18-Jähriger um 00:10 Uhr
mit seinem Pkw die Kreisstraße 19 in Richtung Bergheim-Ahe. Dort gilt
die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Plötzlich rannte
nach Angaben des 18-Jährigen ein Wildtier auf die Kreisstraße. Der
Fahranfänger schaltete das Fernlicht aus und versuchte auszuweichen.
Dabei geriet sein Fahrzeug ins Schleudern, drehte sich um 180 Grad
und rutschte mit der rechten Fahrzeugseite auf den linken
Seitenstreifen. Dort überschlug er sich und blieb auf dem Dach
liegen. Durch die zersplitterte Seitenscheibe befreite er sich und
verletzte sich dabei leicht. Ein nachfolgender Zeuge (21) hielt mit
seinem Pkw an und sicherte die Unfallstelle ab.

Präventionshinweis: Weil Tiere keine Verkehrsregeln kennen und
ihren Instinkten folgen, appelliert die Polizei an die
Verkehrsteilnehmer, umsichtiger zu fahren!

Im Rhein-Erft-Kreis wurden zwischen dem 01. Oktober bis zum 20.
November 41 Wildunfälle registriert. Sieben davon waren in der Folge
so schwer, dass wegen nicht mehr fahrbereiter Fahrzeuge oder
verletzter Personen Verkehrsunfallanzeigen gefertigt werden mussten.

Ein Grund, warum sich die Unfälle in dieser Zeit mehren, ist die
im November beginnende Rauschzeit bei Schwarzwild. Wildschweine
müssen sich zudem auch außerhalb ihres Gebiets auf Nahrungssuche
begeben und dafür häufiger Straßen überqueren. Dabei treten sie
zumeist mit mehreren Tieren (=Rotten) auf die Fahrbahn.

Zusammenstöße mit Wildtieren sind nicht immer zu verhindern. Durch
umsichtiges Fahren kann die Gefahr gemindert werden. Wer mit einer
Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern unterwegs ist, hat einen




Anhalteweg von 55 Metern. Bei 100 Stundenkilometern ist der
Anhalteweg mit rund 80 Metern schon deutlich länger.

Die Polizei rät: Wer Wild auf der Straße entdeckt, sollte
vorsichtig abbremsen, abblenden, hupen, das Lenkrad fest umklammern
und draufhalten. Besser ein kontrollierter Aufprall als ein
unkontrolliertes Ausweichen!

Wurde ein Tier angefahren, sollte die Unfallstelle abgesichert und
in jedem Fall die Polizei informiert werden. Der Unfallbericht dient
zur Vorlage bei den Kfz-Versicherungen. Außerdem informiert die
Polizeileitstelle den zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Ihm ist
es schnell möglich, das womöglich verletzte Tier zu finden. (bm)




Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon:    02233- 52 -  3305
Fax:        02233- 52 - 3309
Mail:       pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de

 


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Datum: 20.11.2014 - 12:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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