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Polizeivollzugsbeamter agierte als selbstverstandener "Reichsbürger" - Polizei Dortmund handelte heute konsequent mit vorläufiger Dienstenthebung und Wohnungsdurchsuchung

ID: 1166782

(ots) - Lfd. Nr.: 1665

Ein 34jähriger Polizeivollzugsbeamter der Dortmunder Polizei steht
im Verdacht, durch schuldhafte Verletzung seiner beamtenrechtlichen
Treuepflicht ein schweres Dienstvergehen begangen zu haben.

Dem Beamten wird vorgeworfen, der Gruppierung der sogenannten
"Germaniten" bzw. "(Preußischen) Reichsbürger" anzugehören.

Diese "Reichsideologen" berufen sich darauf, dass das Deutsche
Reich juristisch nie untergegangen ist und stellen die Legitimität
der Bundesrepublik Deutschland sowie ihrer Verfassungsorgane in
Frage. Sie zweifeln die Legitimität des Grundgesetzes an, da es sich
nach ihrer Auffassung nicht um eine Verfassung handele, weil das
deutsche Volk hierüber nie abgestimmt habe.

Polizeipräsident Gregor Lange hat ein Disziplinarverfahren gegen
den Beamten eingeleitet und im Rahmen dieses Verfahrens einen
Durchsuchungsbeschluss beim Verwaltungsgericht Münster erwirkt.

In den heutigen Morgenstunden wurden Wohnung und Diensträume des
34jährigen durch Polizeibeamte nach Beweismitteln für das
Disziplinarverfahren durchsucht. Zudem wurde der Beamte heute durch
den Polizeipräsidenten vorläufig des Dienstes enthoben.

Der Verdacht von (politisch motivierten) Straftaten besteht
derzeit nicht, ob Bezüge zum Rechtsextremismus bestehen, wird
geprüft.

"Jeder Polizeivollzugsbeamte ist auf das Grundgesetz vereidigt
worden und hat die Pflicht, aktiv für die freiheitlich demokratische
Grundordnung einzutreten. Der Dienstherr erwartet dies von seinen
Polizeivollzugsbeamten jederzeit. Daher ist für Verfassungsfeinde in
den Reihen der Polizei kein Platz", verdeutlicht Polizeipräsident
Gregor Lange heute sein konsequentes Handeln.




Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Pressestelle
Oliver Peiler




Telefon: 0231-132 1020
Fax: 0231-132 1027
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/


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Datum: 25.11.2014 - 12:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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