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NRW bekommt modernes Brand- und Katastrophenschutzrecht - Innenminister Jäger: "Feuerwehr und Katastrophenschutz in NRW sollen leistungsfähig bleiben"

ID: 1167014

(ots) - Nordrhein-Westfalen soll ein neues Brand- und
Katastrophenschutzrecht bekommen, das drei Schwerpunkte beinhaltet:
die Stärkung der zentralen Rolle des Ehrenamtes der Feuerwehr, die
Aufwertung des Katastrophenschutzes und die Anpassung der Regelungen
zum Brandschutz. Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung den
entsprechenden Gesetzentwurf über den Brandschutz, die Hilfeleistung
und den Katastrophenschutz (BHKG) auf den Weg gebracht, der das
bestehende Gesetz über Feuerschutz und Hilfeleistung NRW (FSHG)
ablöst. "Der Brand- und Katastrophenschutz in NRW hat sich bewährt
und ist leistungsfähig und das soll auch so bleiben", erklärte
Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Die kommunalen
Spitzenverbände, Feuerwehrverbände, Hilfsorganisationen, und
Gewerkschaften wurden bei dem Gesetzentwurf beteiligt. Sie erhalten
jetzt erneut Gelegenheit, sich im Rahmen der Verbändeanhörung dazu zu
äußern. Anschließend wird der Gesetzentwurf in den Landtag
eingebracht.

Betonung und Stärkung des Ehrenamtes In NRW gibt es mehr als
15.000 hauptamtliche und über 84.000 freiwillige Feuerwehrleute.
Weitere 19.000 Helferinnen und Helfer arbeiten in anerkannten
Hilfsorganisationen mit. Daher ist der Brand- und Katastrophenschutz
wie kaum ein anderer Bereich auf die Unterstützung von Ehrenamtlichen
angewiesen. "Das Ehrenamt ist ein wichtiges Thema für die
Landesregierung. Die ehrenamtlichen Helfer sind die tragenden Säulen
des Brand- und Katastrophenschutzes in NRW. Bei der Arbeit der
Feuerwehr sind sie unverzichtbare Leistungsträger. Deshalb wollen wir
die Attraktivität des Ehrenamtes weiter stärken", sagte der
Innenminister.

Das neue Feuerschutzrecht ermöglicht den Städten und Gemeinden,
eine Kinderfeuerwehr für Jungen und Mädchen im Alter von sechs bis
zehn Jahren einzurichten. Sie können dort spielerisch




Erste-Hilfe-Grundlagen und Verhalten im Brandfall erlernen. So sollen
Kinder schon frühzeitig für die Feuerwehr begeistert werden. "Neben
den Löschzwergen wollen wir Menschen aller Altersklassen für die
Feuerwehr gewinnen", hob der Minister hervor.

Aufwertung des Katastrophenschutzes Der BHKG-Entwurf wird auch der
gestiegenen Bedeutung des Katastrophenschutzes gerecht. Die bereits
in der Praxis erprobten Elemente des Katastrophenschutzes werden
angepasst und gesetzlich verankert. Dies gilt insbesondere für die in
den vergangenen Jahren entwickelten Landeskonzepte der gegenseitigen
landesweiten Hilfe. Sie haben sich zum Beispiel beim Pfingstunwetter
"Ela" bewährt. Außerdem wird die gegenseitige Hilfe mit anderen
Bundesländern und dem benachbarten Ausland erstmals gesetzlich
verankert.

Anpassung der Regelungen zum Brandschutz Im Bereich des
Brandschutzes werden insbesondere die Regelungen zur Organisation der
Feuerwehren angepasst. Hierdurch soll ein gleichberechtigtes
Zusammenwirken von ehren- und hauptamtlichen Kräften der Feuerwehr
gefördert werden. Neben der bestehenden Verpflichtung für kreisfreie
Städte eine Berufsfeuerwehr einzurichten, gibt es diese Möglichkeit
zukünftig nur noch auf freiwilliger Basis für große kreisangehörige
Gemeinden. Den Kreisen wird die Option eröffnet, den
Kreisbrandmeister nicht wie bisher im Ehrenamt, sondern auch
hauptberuflich zu beschäftigen.

Den Gesetzentwurf der Landesregierung über das Gesetz zum
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz finden Sie
im Internet unter: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/gefahrenabwe
hr-feuerwehr-katastrophenschutz.html




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
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Datum: 25.11.2014 - 14:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Innenministerium NRW
Stadt:

Düsseldorf



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