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141201-1-K/Selm LAFP NRW teilt mit: Ausbildung für Diensthunde folgt eindeutigen Kriterien

ID: 1169997

(ots) -

- Nach sechs Diensthundeführern aus Köln weitere Konsequenzen in
Münster
- LAFP NRW prüft Übernahme der Ermittlungen

Die Ermittlungen wegen Mobbing, Prüfungsmanipulation und sexueller
Belästigung gegen sechs Diensthundeführer bei der Polizei in Köln
wurden am Wochenende ausgeweitet. Es wird weiteren Hinweisen
nachgegangen, die auf eine Gruppenbildung innerhalb der
nordrhein-westfälischen Hundeführer schließen lassen, die eigene
Vorstellungen zum Umgang mit Kollegen und der Erziehung von Hunden
entwickelt hatten. Inzwischen hat das fachlich zuständige Landesamt
für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei
NRW (LAFP NRW) in Selm das disziplinarrechtliche Verfahren übernommen
- hier werden die Ausbildungskriterien für die Ausbildung von
Hundeführern mit ihren Hunden festgelegt und die Ausbildungserfolge
überwacht. "Es gibt keine zwei Philosophien, sondern einen klar
definierten Instrumentenkasten für die Ausbildung der verschiedenen
Charaktere bei Mensch und Tier" stellt Dieter Schmidt, Direktor des
LAFP NRW klar. "Die absolut notwendige Verlässlichkeit für ihren Job
erreichen sie bei der Ausbildung unserer Überzeugung nach auf der
Grundlage von Vertrauen. Der Beamte und sein Hund müssen mit Angst
und Aggression souverän umgehen können, dann sind sie für uns eine
wertvolle Hilfe beispielsweise im Einsatz gegen randalierende
Fußballfans. Hundeführer erweitern unsere polizeilichen
Einsatzmög-lichkeiten erheblich, aber ein Hund muss auch
sozialverträglich sein. Ein Hund ist keine Waffe." Die aktuellen
Untersuchungen beschäftigen sich mit einer Gruppe von Hundeführern
aus Köln und anderen Behörden, die mit ihren Hunden unter anderem
eine private Hundeschule in Münster besucht hatten. Der Leiter dieser
privaten Schule und Polizeibeamte arbeitet seit Jahren als Prüfer für




die Polizei in Münster. Nachdem die Kölner Teilnehmer seiner privaten
Kurse mit Aufnähern und Logos an ihrer Dienstkleidung auftraten und
sich durch eine aggressive/re Grundhaltung/Trainingsphilosophie von
den anderen Hundeführern separierten und ein unangenehmes,
verschärftes Betriebsklima entstand, hat das Polizeipräsidium in Köln
Disziplinarmaßnahmen eingeleitet und sechs dieser Beamte in anderen
Bereichen eingesetzt. Das Tragen privater Logos auf der
Dienstkleidung ist verboten. Das LAFP NRW hat dem Münsteraner
Polizeibeamten wegen des Verdachts auf Prüfungsmanipulationen
zugunsten seiner privaten Kursteilnehmer innerhalb der Polizei
inzwischen die Prüflizenz für Hundeführer entzogen und auch das
Polizeipräsidium in Münster hat den Beamten bis auf weiteres von
seinen Aufgaben in diesem Bereich entbunden und prüft
disziplinarrechtliche Schritte. Seine Nebentätigkeit als privater
Hundetrainer wird ebenfalls umfassend untersucht. Rückfragen bitte
an:

Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten
der Polizei NRW Im Sundern 1, 59379 Selm Victor Ocansey,
Pressesprecher Telefon: 02592/68-6230 E-Mail:
pressestelle.lafp(at)polizei.nrw.de Internet:
http://www.polizei.nrw.de/lafp/index.html (kk)




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

www.koeln.polizei.nrw.de


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Datum: 01.12.2014 - 12:56 Uhr
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