141203.5-Norderheistedt: Unerlaubter Umgang mit Abfällen
(ots) - Eine deutlich schwarz gefärbte
Rauchsäule auf und über einem Grundstück in Norderheistedt erregte
heute Nachmittag das Interesse der Hennstedter Polizei. Dort gegen
15.45 Uhr angekommen traf sie dann auch den Grundstückseigentümer
sowie weitere Personen an, die es sich, laut Polizeibericht, an einem
Lagerfeuer gemütlich gemacht hatten.
Zwar war die Stelle, auf der die Flammen loderten, dem Zweck
entsprechend hergerichtet - die Beteiligten hatten sogar in
vorbildlicher Manier für eine sichere Umrandung gesorgt, damit das
Feuer nicht außer Kontrolle geraten kann -, doch was sie in Rauch
aufgehen ließen, hatte mit unbedenklicher Erwärmung nach indianischer
Tradition nichts mehr zu tun: Was sie verbrannten, entsprach nicht
komplett den geltenden Vorschriften. "So wurden neben Holz unter
anderem auch Kabelreste und Laminat verbrannt",heißt es im
Polizeibericht.
Nach der Belehrung, dass Schadstoffe einfach nicht ins Feuer
hinein dürfen, zeigte sich die Gruppe laut Polizeibericht
"einsichtig" und löschte das Feuer umgehend ab. Und dennoch: Die
Ordnungshüter ermitteln nun wegen des Verdachts einer Straftat -
Unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB).
Hermann Schwichtenberg
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 / 602 2010
Mobil: +49 (0) 171 337 53 56
E-Mail: pressestelle.itzehoe(at)polizei.landsh.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.12.2014 - 18:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1171630
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-IZ
Stadt:
Kreis Dithmarschen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 141203.5-Norderheistedt: Unerlaubter Umgang mit Abfällen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Itzehoe (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).