141205-6-K Verwaltungsgericht Köln bestätigt Demonstration durch die Innenstadt - Polizei Köln legt keinen Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht ein
(ots) - Nachtrag zur Pressemeldung Ziffer 5 vom 3. Dezember
Der für Samstag (6. Dezember) bei der Polizei Köln angemeldete
Demonstrationsaufzug eines "Bündnisses gegen die
Innenministerkonferenz in Köln" durch die Innenstadt ist nach
Entscheidung des Verwaltungsgerichts zulässig.
Die Polizei hatte aufgrund von Sicherheitsbedenken dem Anmelder
unter anderem die Auflage erteilt, lediglich eine Standkundgebung auf
dem Hohenzollernring zwischen Friesenplatz und Rudolfplatz
durchzuführen. Gegen diese Auflagen hat der Veranstalter das
Verwaltungsgericht Köln angerufen.
Laut Beschluss vom heutigen Tag sieht das Gericht keine
ausreichenden Fakten für eine von der Polizei nicht beherrschbare
Gefährdung von Rechtsgütern Dritter. Der Polizei liegen keine
weiteren Fakten für Auflagen oder eine Verbotsverfügung vor, die
nicht bereits dem Verwaltungsgericht vorgelegt worden sind.
Infolgedessen wird die Polizei ihrerseits keine Rechtsmittel beim
Oberverwaltungsgericht Münster eingelegen.
Die Polizei hatte sich vorab auf verschiedene denkbare
Einsatzszenarien vorbereitet und wird mit starken Kräften im Einsatz
sein, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. An
alle Versammlungsteilnehmer wird weiterhin appelliert, friedlich und
gewaltfrei zu demonstrieren. (cg)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de
www.koeln.polizei.nrw.de
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Datum: 05.12.2014 - 17:15 Uhr
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