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Feste feiern in der Vorweihnachtszeit- nutzen Sieöffentliche Verkehrsmittel!

ID: 1173549

(ots) - Kreis Gütersloh (CK) - Seit einigen Wochen
locken sie wieder: Weihnachtsmärkte und Weihnachtsfeiern mit allerlei
Leckereien, Glühwein und Punsch. Zu verführerisch ist es, beim Feiern
mit Freunden und Kollegen oder beim Stadtbummel in den frühen
Abendstunden Feuerzangenbowle oder ähnliche alkoholische Getränke zu
trinken - bevor es dann mit dem Auto heim geht.

In den letzten Tagen fielen kreisweit bei Verkehrskontrollen
Autofahrer und Radfahrer auf, die mehr oder weniger stark unter dem
Einfluss von alkoholischen Getränken am Straßenverkehr teilnahmen.

So war ein 55-jähriger Mann am Samstagabend (07.12., 21.30 Uhr) in
Versmold auf der Bielefelder Straße erheblich alkoholisiert mit
seinem Auto unterwegs; am Freitagabend befuhr ein 49-jähriger Mann
aus Beelen unter dem Einfluss von Alkohol den Sandweg in Steinhagen.
Bei beiden Männern wurden Blutproben richterlich angeordnet; ihre
Führerscheine wurden sichergestellt.

In Rheda-Wiedenbrück kam es am Sonntagmorgen (07.12., 08.50 Uhr)
zu einem Unfall unter dem Einfluss von Alkohol: Ein 23-jähriger
Rheda-Wiedenbrücker kam auf der Rentruper Straße von der Fahrbahn ab
und prallte vor einen Baum. Dabei verletzte er sich leicht. Auch ihm
wurde eine Blutprobe entnommen, der Führerschein wurde
sichergestellt.

Eine 39-jährige Radfahrerin, die erheblich unter dem Einfluss von
Alkohol stand, stieß am Samstagabend (06.12., 22.25 Uhr) auf dem
Geh-/Radweg der Mergelheide mit einem entgegenkommenden Fahrradfahrer
zusammen. Dabei verletzte sie sich leicht. Auch ihr wurde eine
Blutprobe entnommen.

Bereits geringe Mengen Alkohol wirken negativ auf das zentrale
Nervensystem und mindern objektiv das Wahrnehmungsvermögen und die
Reaktionsfähigkeit. Beides ist jedoch unerlässlich, um sicher am
Straßenverkehr teilnehmen zu können. Nach der Faustformel, dass nur




ca. 0,1 Promille stündlich abgebaut werden, dauert es folglich 10
Stunden, bis eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 Promille vom
Körper verarbeitet wird.

Viele Verkehrsteilnehmer sind sich zudem nicht bewusst, dass sie
sich als Fahrzeugführer bereits mit einer Blutalkoholkonzentration
von 0,3 Promille strafbar machen können, wenn es infolge des
Alkoholkonsums zu Ausfallerscheinungen, verkehrswidriger Fahrweise
oder sogar zu einem Verkehrsunfall kommt. Das gilt auch für
Radfahrer!

Beim Verdacht, dass zuviel Alkohol im Spiel ist, müssen die
Kraftfahrer damit rechnen, dass ihnen eine Blutprobe entnommen wird
und ggf. auch der Führerschein sichergestellt wird. Neben den
strafrechtlichen Konsequenzen müssen alkoholisierte Autofahrer auch
davon ausgehen, dass sie von ihren Versicherungen für Personen- und
Sachschäden anschließend in Regress genommen werden können. Oftmals
droht auch der Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der Führerschein
dafür Voraussetzung ist.

Weiterhin unterschätzen viele Fahrzeugführer die Gefahren von
Restalkohol im Blut. Autofahrer setzen sich oftmals morgens nach
einer durchfeierten Nacht mit viel Alkohol und wenig Schlaf hinters
Steuer, ohne zu bedenken, dass ihr Körper den Alkohol noch nicht
vollständig abgebaut hat.

Die Polizei warnt dringend davor, mit Alkohol am Steuer am
Straßenverkehr teilzunehmen. Alkoholunfälle enden oft genug mit
schweren oder gar tödlichen Folgen. Sie sind besonders tragisch, wenn
nicht nur die Verursacher selbst, sondern auch noch unbeteiligte
Mitfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer darin verwickelt werden.

Auch wenn 0,0 Promille nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, kann
der polizeiliche Rat nur heißen: Entweder - Oder! Die besten
Durstlöscher sind immer noch alkoholfrei!

Bleiben Sie auf der sicheren Seite und verzichten Sie auf
alkoholische Getränke, wenn Sie wissen, dass Sie noch mit einem
Fahrzeug fahren müssen. Haben Sie Alkohol getrunken, nutzen Sie
öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, damit Sie sicher nach Hause
kommen.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de


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Datum: 08.12.2014 - 10:32 Uhr
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