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Endstation Bundespolizei Flughafen München

-Mutter will Sohn ins Ausland entführen-

ID: 1173791

(ots) -

Eine deutsche Staatsangehörige versuchte am Samstagnachmittag (6.
Dezember) ohne Wissen des Kindsvaters mit ihrem sechsjährigen Sohn
aus Deutschland auszureisen. Die kontrollierenden Bundespolizisten
schöpften Verdacht und untersagten die Ausreise.

Die gebürtige Irakerin wollte mit ihrem Sohn nach Amman und von
dort weiter in den Irak fliegen. Begleitet wurden die Beiden vom
Bruder der Frau. Bei der Ausreisekontrolle entdeckten die
Bundesbeamten eine Fahndungsnotiz, in der das Amtsgericht München die
Grenzbehörden ersucht, jede Ausreise des Kindes zu verhindern. Damit
konfrontiert, erzählte die 27-Jährige freimütig, dass sie sehr wohl
von dem Beschluss wisse. Sie wolle ja nur eine Woche Urlaub machen.

Die Beamten bestanden auf eine genaue Klärung der Situation und
nahmen Mutter, Sohn und Onkel mit zur Dienststelle.

Die anschließenden Ermittlungen erhärteten den Verdacht der
Kindesentziehung. Die Deutsche ließ beim Passamt an ihrem Wohnort in
Nordrhein-Westfahlen ohne Wissen des Kindsvaters einen
Kinderreisepass für ihren gemeinsamen Sohn ausstellen. Just nachdem
am Freitag (5. Dezember) der Pass für den kleinen Mann ausgestellt
war, kaufte der Bruder der Frau die Flugtickets und das Trio machte
sich auf den Weg zum Flughafen München. Ein Rückflugticket hatte
keiner der drei.

Die Beamten informierten den ebenfalls in Nordrhein-Westfalen
wohnhaften Vater des Jungen. Er wollte sich sofort auf den Weg nach
München machen, aktuelle Gerichtsakten mitbringen und das Kind in
seine Obhut nehmen. Das Sorgerecht üben beiden Eltern seit ihrer
Scheidung im Jahr 2011 gemeinsam aus.

Die Ermittlungen gegen die Mutter wegen des Verdachts der
Kinderentziehung und gegen deren Bruder wegen des Verdachts der
Beihilfe dazu übernahm die zuständige Landespolizeidienststelle.





Hinweis: Die Bundespolizei weist daraufhin, dass Minderjährige für
eine Reise immer die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten
brauchen. Die Bundespolizei empfiehlt, diese Erlaubnis schriftlich
unter Angabe aller wichtigen Daten wie Name, Reiseziel und -dauer,
Unterschrift der Erziehungsberechtigen und Erreichbarkeiten
mitzuführen.




Rückfragen bitte an:

Christian Köglmeier
Bundespolizeiinspektion Flughafen München
Nordallee 2 ?85356 München-Flughafen
Telefon: 089/97307-9021
E-Mail: bpolifh.muc.presse(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Flughafen München ist mit ihren rund
1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Inspektion in
Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den
grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf
die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen
erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.


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Datum: 08.12.2014 - 12:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

Flughafen München



Kategorie:

Polizeimeldungen



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