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Finger weg von verbotenen Feuerwerkskörpern - Bundespolizei stellt bei Kontrollen Pyrotechnik sicher

ID: 1174101

(ots) - Am vergangenen Wochenende stellten
Beamte der Bundespolizeiinspektion Klingenthal bei Kontrollen in
Johanngeorgenstadt in sechs einzelnen Fällen insgesamt 449
Feuerwerkskörper fest, die aus der tschechischen Republik nach
Deutschland verbracht wurden, hier aber wegen fehlender Prüfung nicht
zugelassen sind. Bei den männlichen Personen, gegen die Strafanzeige
wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz gestellt wurde, handelt
es sich um deutsche Staatsangehörige im Alter zwischen 16 und 31
Jahren, mit Wohnsitzen im Erzgebirge, Thüringen, Sachsen-Anhalt und
Niedersachsen. Die Bandbreite der mitgeführten Pyrotechnik reichte
dabei vom einfachen Knaller über Kugelbomben bis zu
Batterieanordnungen. Der bevorstehende Jahreswechsel verleitet wieder
zahlreiche Besucher der grenznahen Märkte in Tschechien zum Kauf der
dort angebotenen Knall- und Feuerwerkskörper. Die Bundespolizei weist
deshalb und wiederholt darauf hin, dass Pyrotechnik ohne die
erforderliche Kennzeichnung in Deutschland verboten ist und deren
Verbringung nach Deutschland strafrechtliche Konsequenzen nach sich
zieht. Darüber hinaus sind diese Gegenstände extrem gefährlich und
mit erheblichen Risiken verbunden. In Deutschland sind ausschließlich
Feuerwerkskörper zugelassen, die entweder eine Zulassung der
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben oder ein
CE-Zeichen sowie eine entsprechende Kennnummer aufweisen. Bei Knall-
und Feuerwerkskörpern ohne diese Prüfzeichen können mangelhafte
Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff selbst bei
korrekter Verwendung zu schwersten Verletzungen führen.
Verstümmelungen sowie abgetrennte Finger und Hände sind dabei keine
Seltenheit. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind empfindlich gegen
Reibung, statische Aufladung und Schlag und können deshalb auch schon
beim Transport im Fahrzeug explodieren. Dadurch gefährdet man nicht




nur sich selbst, sondern auch Unbeteiligte. Der Gesetzgeber hat aus
diesem Grund die Verbringung nicht zugelassener Feuerwerkskörper
unter Strafe gestellt. Derartige Handlungen stellen einen Verstoß
gegen § 40 des Sprengstoffgesetzes dar, als Sanktionen drohen dafür
Freiheits- oder Geldstrafen. Bei festgestellten Verstößen im Vorjahr
wurden im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion
Klingenthal beispielsweise Geldstrafen zwischen vier- und neunhundert
Euro von Gerichten für derartige Delikte verhängt. Die Intensivierung
entsprechender Kontrollen bis zum bevorstehenden Jahreswechsel wird
die Bundespolizeiinspektion Klingenthal auch mit präventiven Aktionen
unterstützen. So werden speziell geschulte Beamtinnen und Beamte in
grenznahen Ortschaften die Bevölkerung informieren, für Fragen zur
Verfügung stehen und Informationsmaterial verteilen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Klingenthal
Eckhard Fiedler
Telefon: 037467-281105 Mobil 01525-6103613
E-Mail: eckhard.fiedler(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


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Datum: 08.12.2014 - 15:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: BPOLI KLT
Stadt:

Johanngeorgenstadt



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