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Pressebericht der Polizeidirektion Limburg-Weilburg vom 10.12.2014

ID: 1174937

(ots) -

1.Wohnungseinbruch
Weilmünster
Samstag, 06.12.2014 bis Dienstag, 09.12.2014, 10.00 Uhr

In der Eppenbacher Straße sind Unbekannte in ein Einfamilienhaus
eingebrochen. Der oder die Täter versuchten zunächst eine
Terrassentür aufzuhebeln, warfen dann aber mit einem Stein die
Scheibe ein. Mit dem Griff wurde die Tür geöffnet und das Haus
durchsucht. Was gestohlen wurde, steht bisher noch nicht fest.
Mögliche Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten, sich mit der
Polizeistation Weilburg unter Telefon (06471) 93860 in Verbindung zu
setzen.

2.Gauner nutzen Vorweihnachtsgeschäft

Das Vorweihnachtsgeschäft nutzen leider auch Gauner um sich über
Internetplattformen zu bereichern. Die Täter bieten Waren an, lassen
sich die Kaufpreise überweisen und liefern dann nicht. So sind auch
bei der Limburger Kriminalpolizei Anfang dieser Woche mehrere
Strafanzeigen erstattet worden. Eine 29-jährige Frau hatte auf der
Verkaufsplattform "Kleiderkreisel" Schuhe erworben und per Vorkasse
über 70 Euro bezahlt. Die Ware wurde nicht geliefert. Ebenso erging
es einer 28-jährigen, die ein Parfum für 45 Euro bestellt hatte. Dass
das Bezahlen per Vorkasse nicht die sichere Variante ist, erfuhren
leider auch zwei User von Ebay. Eine Damenhandtasche für 170 Euro
erwies sich für eine 55-Jährige nicht als Schnäppchen, denn diese
wurde nach der Überweisung nicht geliefert. Auch auf ein iPhone
welches ein Mann (49) Ende November für über 370 Euro ersteigert
hatte, wartet er immer noch.


Mit der folgenden Pressemeldung informierte die Polizeiliche
Kriminalprävention am 03.12.2014 über das Thema Sicherer Einkauf im
Internet:

Stuttgart/Berlin - Weihnachtsgeschenke lassen sich schnell mit
wenigen Mausklicks online bestellen. Auch 2014 wird die Zahl der
Online-Käufer gerade zu Weihnachten wieder steigen. Doch neben der




Bequemlichkeit spielt auch die Sicherheit beim Online-Einkauf eine
große Rolle. Die Kampagne "Online Kaufen - mit Verstand!" der
Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, des
weltweiten Online-Marktplatzes eBay und des Bundesverbandes
E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) informiert
anhand der "Sieben Goldenen Regeln" über den sicheren Einkauf im
Netz.

Gerade in der Vorweihnachtszeit ist der digitale Warenkorb gut
gefüllt - doch nicht jedes Internet-Schnäppchen war im vergangenen
Jahr auch eines. Das belegen die Fallzahlen aus der Polizeilichen
Kriminalstatistik für Deutschland beim Warenbetrug mit dem Tatmittel
Internet: Sie stiegen auf 67.963 Fälle im Jahr 2013. Im Vergleich
dazu wurden 2012 54.164 Fälle von Warenbetrug registriert. Opfer von
Warenbetrug erstehen im Internet Waren, bezahlen diese meist per
Vorkasse, erhalten diese aber nicht. Diese Betrugsform macht über ein
Viertel (26,4 Prozent) aller Straftaten (257.486 Fälle insgesamt)
aus, die mit dem Tatmittel Internet 2013 erfasst wurden. "Der Anstieg
der Fallzahlen zeigt deutlich, dass Vorsicht immer angebracht ist -
besonders auch beim Einkauf im Internet", sagt Gerhard Klotter,
Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des
Bundes. "Betrügerische Internetangebote fallen oft durch besonders
günstige Preise auf. Deswegen sollte jeder Einkauf im Internet
gründlich geprüft werden. Sichere Zahlungswege und ein schnell
auffindbarer Verweis auf das Widerrufs- und Rückgaberecht können
dabei helfen, seriöse Anbieter von Betrügern zu unterscheiden",
erklärt Klotter. In jedem Fall gilt aber: "Wer Opfer eines Betrugs
beim Online-Kauf geworden ist, sollte bei der Polizei Anzeige
erstatten".

Martin Groß-Albenhausen, Referent für E-Commerce und Marketing beim
bevh, fügt an: "Immer mehr Menschen nutzen gerade zu Weihnachten die
Vorteile des stressfreien Online-Einkaufs. Befolgt man einige
grundlegende Regeln, kann man sich vor schwarzen Schafen schützen und
die Adventszeit umso entspannter genießen. Eine Kampagne wie "Online
Kaufen - mit Verstand!" hilft maßgeblich dabei, Verbraucher zu
informieren und zu sensibilisieren."

Dr. Nikolaus Lindner, Leiter Government Relations und Experte für
Verbraucherthemen bei eBay in Deutschland, sagt: "Um beim
Geschenkekauf auf Online-Marktplätzen wie eBay auf der sicheren Seite
zu sein, sollten Käufer insbesondere sichere Zahlungsmethoden wie zum
Beispiel PayPal wählen. Auch das eBay-Garantie-Logo weist darauf hin,
dass Käufer bei einem damit ausgezeichneten Artikel ein besonders
sicheres und gleichzeitig auch sehr schnelles und versandkostenfreies
Einkaufserlebnis erwarten können."

Die "Sieben Goldenen Regeln" zum sicheren Einkauf im Internet:

Regel 1: Wählen Sie sichere Passwörter und geben Sie diese niemals an
Dritte weiter.
Regel 2: Achten Sie auf technische Sicherheit bei der
Datenübertragung.
Regel 3: Überprüfen Sie die Seriosität des Anbieters.
Regel 4: Prüfen Sie Artikelbeschreibung sowie Versand- und
Lieferbedingungen.
Regel 5: Wählen Sie sichere Zahlungsmethoden.
Regel 6: Achten Sie auf Ihr Widerrufs- oder Rückgaberecht bei
gewerblichen Anbietern. Regel 7: Schützen Sie sich vor Datenklau.

Auf der Kampagnenwebsite www.kaufenmitverstand.de finden sich
detailliertere Informationen zu den "Sieben Goldenen Regeln", Links
und weitere Informationsangebote in Sachen Online-Sicherheit sowie
ein Glossar mit Erläuterungen der wichtigsten Begriffe rund um das
Thema sicherer Internet-Kauf. Die Besucher haben zudem die
Möglichkeit, eine Safety Card und das Faltblatt "Alles, was Recht
ist- Ihre Rechte als Online-Käufer" downzuloaden. Dort und unter
www.polizei-beratung.de/presse finden Sie zudem die Pressemitteilung.

Druckfähiges Bildmaterial zur Kampagne erhalten Sie auf der
Website unter https://www.kaufenmitverstand.de/presse.

3.Jugendlicher fährt ohne Fahrerlaubnis mit einem Quad
Brechen
Dienstag, 09.12.2014, 12.30 Uhr

Im Wald bei Oberbrechen war am Dienstagmittag ein Jugendlicher mit
einem Quad unterwegs. Ein Zeuge hielt ihn an und verständigte die
Polizei. Das Fahrzeug war nicht zugelassen und nicht versichert.
Außerdem ist der junge Mann nicht im Besitz einer erforderlichen
Fahrerlaubnis. Gegen den 14-jährigen wurde ein Strafverfahren
eingeleitet.

4.Fußgänger bei Verkehrsunfall leicht verletzt
Limburg
Dienstag, 09.12.2014, 16.20 Uhr

Beim Einbiegen von der Frankfurter Straße nach links in den Eschhöfer
Weg übersah ein 30-jähriger Autofahrer einen auf dem Fußgängerüberweg
laufenden Mann. Es kam zum Zusammenstoß, wobei der 76-jährige
zunächst auf die Motorhaube des Daimlers stürzte und dann auf die
Fahrbahn rutschte. Der Fußgänger wurde leicht verletzt. An dem
Fahrzeug entstand geringer Schaden.

5.Autofahrerin bei Verkehrsunfall leicht verletzt
Bad Camberg
Dienstag, 09.12.2014, 22.00 Uhr

Bei einem Verkehrsunfall auf der Limburger Straße ist am
Dienstagabend eine Autofahrerin leicht verletzt worden. Die
52-jährige beabsichtigte von der Limburger Straße nach links in den
Neumarkt einzubiegen. Wegen Gegenverkehrs musste sie mit ihrem VW
Golf anhalten. Ein ihr nachfolgender 50-jähriger Autofahrer reagierte
zu spät und fuhr mit seinem BMW Mini auf. Insgesamt entstand 6.000
Euro Sachschaden.

6.Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Hünfelden
Mittwoch, 10.12.2014, 03.25 Uhr

Auf der Landstraße zwischen Kirberg und Dauborn verlor ein Autofahrer
die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und prallte
gegen einen Baum. Der VW Golf wurde total beschädigt, der Fahrer
flüchtete. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurde der
mutmaßliche Fahrer zu Hause angetroffen. Der 39-Jährige war verletzt.
Nach dem Unfall ist er über die Beifahrerseite ausgestiegen und hatte
sich nach Hause "geschleppt". Zur Versorgung seiner Verletzungen
wurde der Rettungsdienst hinzugezogen, der ihn zur weiteren
Behandlung ins Krankenhaus nach Limburg brachte. Da er unter
Alkoholeinwirkung stand, wurde eine Blutentnahme angeordnet.

7.Geschwindigkeitskontrolle
Limburg, B8, zwischen ICE-Gebiet und Lindenholzhausen
Dienstag, 09.12.2014, 10.10 Uhr bis 12.10 Uhr

Beamte des regionalen Verkehrsdienstes führten in Richtung
Lindenholzhausen eine Radarkontrolle durch. Von den registrierten 516
Fahrzeugen waren elf zu schnell unterwegs. Der höchste Wert wurde mit
100 anstatt der erlaubten 80 Stundenkilometer gemessen.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen
Polizeidirektion Limburg-Weilburg
Pressestelle
Polizeihauptkommissar Uwe Meier
Telefon: (06431) 9140-240
E-Mail: pressestelle.pd-lm.ppwh(at)polizei.hessen.de


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Datum: 10.12.2014 - 08:34 Uhr
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