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PK Varel vom 12.12.-14.12.2014

ID: 1176822

(ots) - 1. Varel

Verkehrsordnungswidrigkeit "Trunkenheit" in zwei Fällen!

Im Zuge einer Alkoholkontrolle im Vareler Stadtgebiet am
12.12.2014, gegen 15.45 Uhr, wurde in der Mühlenstraße u.a. ein VW
Golf einer 46jährigen Varelerin angehalten. Bei der Überprüfung wurde
Alkoholgeruch in ihrer Atemluft festgestellt. Eine
Alcomat-Überprüfung ergab eine Atemalkohol-Konzentration von 0,66
Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde durchgeführt.Die Weiterfahrt
wurde untersagt.

Ebenso wurde am 14.12.2014, gegen 05.20 Uhr, ein 22jähriger
Vareler als Fahrzeugführer eines Pkw in der Waisenhausstr.
kontrolliert. Auch dieser stand unter Alkoholeinfluß. Die Überprüfung
mittels des beweissicherenden Messgerätes ergab einen Wert von
umgerechnet 0,52 Promille.

Für diese Verkehrs-Ordungswidrigkeiten (0,5 bis 1,09Promille)
sieht der Gesetzgeber eine Geldbuße von 500.- Euro zuzüglich
Verwaltungskosten, 1 Monat Fahrverbot, sowie vier Pkt.in Flensburg
vor.

Brandstiftung

In der Nacht vom 12./13.12.2014, gegen 00.30 Uhr, wird durch
Zeugen festgestellt, dass durch ein kleineres, vermutlich vorsätzlich
gelegtes Feuer, eine Weihnachtsmarkt-Holzhütte auf dem Schloßplatz
beschädigt worden ist. An der Hütte entstand aufgrund des schnellen
Eingreifens ( Ein Eimer Wasser in die Flammen)durch die eingetroffene
Funkstreife geringer Sachschaden. Zeugen teilen ihre Wahrnehmungen
bitte der Polizei in Varel unter der Rufnummer 04451/9230 mit.

Diebstahl eines Tannenbaumes

In der Nacht vom 12./13. wird von einem umzäunten Weihnachtsbaum-
verkaufsstand in der Mühlenstraße eine ca. 3m große Nordmanntanne im
Werte 50.-Euro entwendet. Zeugenhinweise bitte an die Polizei Varel
unter der Rufnummer 04451/9230.

2. Bockhorn

Führen eines Kleinkraftrades unter Drogeneinfluß/Verstoß gegen das




Betäubungsmittelgesetz.

Am frühen Sonntagmorgen, gegen 04.45 Uhr, kontrollierte eine
Funkstreifenwagenbesatzung in der Eichenstr. einen 22jährigen
Bockhorner mit seinem Kleinkraftrad. Es wurde festgestellt, dass der
Fahrzeugführer unter Drogeneinfluß sein Kraftrad in Betrieb genommen
hat. Ferner war er noch im Besitz von nicht verkehrsfähigen
Betäubungsmittel nebst Zubehör. Eine Blutprobenentnahme wurde
durchgeführt, die Weiterfahrt untersagt. Bezüglich der Inbetriebnahme
eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluß wird er ein empfindliches
Bußgeld pp. (Höhe, Fahrverbot wie bei einer alkoholbedingten
Trunkenheitsfahrt) erhalten. Ferner ist ein Strafverfahren gegen ihn
wegen Drogenbesitzes pp. anhängig.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de


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Datum: 14.12.2014 - 10:07 Uhr
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