Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen -
Einsatz der Bundespolizei in der S-Bahnstation Berliner Tor-
(ots) - Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen - Einsatz der Bundespolizei in der S-Bahnstation
Berliner Tor-
Nach jetzigem Sachstand der Hamburger Bundespolizei hatte ein
alkoholisierter Fahrgast (m.33) am 12.12.2014 gegen 22.30 Uhr in
einer fahrenden S-Bahn zwischen den Stationen Hauptbahnhof und
Berliner Tor gegen das Alkoholkonsumverbot verstoßen. Nachdem
DB-Sicherheitsdienstmitarbeiter den Fahrgast auf das Verbot
hingewiesen hatten reagierte der 33-Jährige umgehend ausfallend und
aggressiv. Da sich der Mann nicht ausweisen wollte wurde die
Bundespolizei angefordert. Im S-Bahnhaltepunkt Berliner Tor bedrohte
der Beschuldigte eingesetzte Bundespolizisten, rief mehrfach
lautstark eine verfassungswidrige Parole und zeigte durch Anheben des
rechten Armes eine verfassungswidrige Grußform. Mehrere Fahrgäste
beobachteten am Bahnsteig fassungslos den Vorfall.
Gegen den serbischen Staatsangehörigen leiteten Bundespolizisten
ein Strafverfahren (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen) ein. Der Beschuldigte (33) aus Neugraben-Fischbek ist
polizeilich bekannt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde
der Beschuldigte entlassen.
Bundespolizeiinspektion Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 14.12.2014 - 13:36 Uhr
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