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Einladung an Medienvertreter

Innenminister Lorenz Caffier und Oberbürgermeister Alexander Badrow unterzeichnen gemeinsame Vereinbarung zur Konsolidierung des Haushalts der Hansestadt Stralsund

ID: 1177686

(ots) - Die Hansestadt Stralsund ist auf einem guten Weg
zur Haushaltskonsolidierung. Sowohl Haushalt als auch
Haushaltssicherungskonzept lassen erhebliche eigene Einsparbemühungen
erkennen, um die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit wieder
herzustellen. Das Innenministerium unterstützt diese Anstrengungen
mit ergänzenden finanziellen Hilfen und schließt eine
Konsolidierungsvereinbarung mit der Stadt ab. Die Beiträge der
Hansestadt zur Haushaltskonsolidierung und die finanziellen Hilfen
des Landes werden in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, einer
Konsolidierungsvereinbarung, geregelt.

Zu dem Termin der Unterzeichnung sind Medienvertreter eingeladen.

Zeit:Donnerstag, 18. Dezember 2014, 12:30 Uhr

Ort: Stralsund, Rathaus, Alter Markt

Hintergrund:

Für ergänzende Hilfen zum Erreichen des dauerhaften
Haushaltsausgleichs in kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien
Städten und Landkreisen nach § 22 Absatz 2 Satz 2
Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) stellt der
Landesgesetzgeber jedes Jahr Mittel in Höhe von 15 Mio. EUR als
sogenannten Vorwegabzug aus der Finanzausgleichsmasse zur Verfügung.
Die Mittel werden nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" gezahlt,
denn die Empfänger müssen zunächst eigene Einsparanstrengungen
unternehmen. In einer Konsolidierungsvereinbarung werden dann
jährliche Teilziele vereinbart, bei deren Erreichen dann Teilsummen
der Konsolidierungshilfe als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt
werden. Diese Vereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im
Sinne des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes.

Bei den ergänzenden Hilfen gemäß § 22 Absatz 2 Satz 2 FAG M-V
handelt es sich nicht um Finanzmittel aus dem
Haushaltskonsolidierungsfonds, der mit 100 Mio. EUR ausgestattet ist
und solche Kommunen zusätzlich zu den Zuweisungen aus dem




Finanzausgleich finanziell unterstützen soll, die zum 31.12.2011
überdurchschnittlich hohe Altfehlbeträge zu verzeichnen hatten.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 15.12.2014 - 14:26 Uhr
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