Mitfahrgelegenheit oder Schleusung?
(ots) - In der Nacht zu Sonntag ist an der
Autobahnanschlussstelle Görlitz ein polnischer Ford Mondeo durch eine
Streife der Bundespolizei angehalten worden. Als Fahrer saß ein
23-jähriger Mann aus Polen hinter dem Lenkrad, der von seiner
polnischen Schwiegermutter (44) als Beifahrerin begleitet wurde. Auf
der Rücksitzbank hatte eine russische Frau (32) und deren Ehemann
(45) Platz genommen. Wie sich heraus stellte, war das Ehepaar nicht
im Besitz von Aufenthaltstiteln. Es wurde wegen des Verdachts der
unerlaubten Einreise in die Bundesrepublik angezeigt, später zur
Zentralen Ausländerbehörde nach Chemnitz entlassen. Zum Vorwurf des
Einschleusens gaben Fahrer und Beifahrerin zu Protokoll, dass es sich
bei den russischen Passagieren sinngemäß um Personen handele, welche
die Mitfahrt über eine Mitfahrzentrale gebucht hatten. Inwiefern die
beiden dennoch möglicherweise als Schleuser strafbar handelten, muss
abschließend ermittelt werden.
Die Bundespolizei rät in diesem Zusammenhang: Mitfahrer genau
prüfen!
Schleuser missbrauchen auch Online-Mitfahrzentralen für ihre
Zwecke. Um als Fahrer oder Passagier Kosten zu sparen, nutzen immer
mehr Menschen den Service von Mitfahrzentralen. Doch wer Fremde
mitnimmt, sollte grundsätzlich vorsichtig sein! Schließlich nutzen
Kriminelle auch Mitfahrzentralen, um Menschen illegal in Länder der
Europäischen Union zu schleusen. Wer als unbedarfter Autofahrer eine
geschleuste Person mitnimmt, gerät schnell in den Verdacht einer
strafbaren Handlung. Festnahmen, Vernehmungen und
Ermittlungsverfahren können die unangenehme Folge sein.
Um einer Selbstgefährdung zu entgehen, sollten Kraftfahrer, die
grenzüberschreitend unterwegs sind, sich ihre Mitfahrer bzw.
Kontaktpersonen vor Fahrtantritt bzw. Mitnahme genau ansehen. Denn
Anbieter von solchen Mitfahrgelegenheiten sind besonders gefährdet,
von Schleusern missbraucht zu werden. Sofern der Verdacht besteht,
dass es sich um eine geplante Schleusung handeln könnte, sollte
darauf bestanden werden, dass sich potenzielle Mitfahrer entsprechend
ausweisen.
Doch wie erkennt man einen möglichen Schleusungsversuch? * Die
Kontaktaufnahme zum Fahrer erfolgt nicht durch die Mitfahrer selbst,
sondern durch eine dritte Person, den Vermittler.
* Nicht der Mitfahrer, sondern eine andere Person bezahlt die
Fahrtkosten zu Beginn der Reise bzw. am Zielort.
* Mitfahrer sind häufig sprachlich nicht in der Lage, sich mit dem
Fahrer zu verständigen.
Was tun bei verdächtigen Mitfahrern? * Haben Sie den Verdacht,
dass eine Schleusung geplant sein könnte, sollten Sie darauf
bestehen, dass sich die Mitfahrer vor Fahrtantritt mit einem Pass
bzw. Personalausweis ausweisen. Teilen Sie dies dem Vermittler
möglichst bereits bei der telefonischen Kontaktaufnahme mit.
* Können die Mitfahrer keine Pässe vorweisen, nehmen Sie Abstand
von einer Mitnahme dieser Personen und informieren Sie die Polizei.
* Haben Sie trotz Vorlage von Pässen aufgrund der Gesamtumstände
erhebliche Zweifel an der rechtmäßigen Ein- oder Ausreise sowie dem
Aufenthalt der Mitfahrer, sollten Sie ebenfalls von einer Mitnahme
der Personen absehen und die Polizei benachrichtigen.
* Verständigen Sie die Polizei in Deutschland über den
polizeilichen Notruf 110 oder die Bundespolizeihotline 0800 / 6 888
000.
* Wenden Sie sich im Ausland an den dortigen Polizeinotruf oder
die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 15.12.2014 - 15:52 Uhr
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Polizeimeldungen
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