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Stadt Delmenhorst: Testkäufe im Stadtgebiet +++ Alterskontrollen im Einzelhandel inzwischen obligatorisch +++

ID: 1178627

(ots) - .

Bei stichpunktartigen Kontrollen in delmenhorster
Einzelhandelsgeschäften haben Stadt und Polizei am Montagnachmittag,
15. Dezember 2014, keine Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz
festgestellt.

Minderjährige Fachoberschüler der Polizei stellten die Mitarbeiter
von insgesamt vier Supermärkten, einer Tankstelle und eines Kiosks
auf die Probe, indem sie versuchten, branntweinhaltige Getränke wie
z.B. Wodka zu kaufen. Laut Gesetz ist ein Mindestalter von 18 Jahren
für den Erwerb entsprechender Getränke vorgeschrieben. Verstöße gegen
die Vorschriften werden mit einem Bußgeld geahndet.

Dazu kam es aber glücklicherweise nicht. In allen Fällen prüfte
das Verkaufspersonal konsequent das Alter der jungen Kunden und
verweigerte die Abgabe des hochprozentigen Alkohols.

Auch bei zurückliegenden Kontrollen hatte sich gezeigt, dass
inzwischen nahezu alle Einzelhändler Alterskontrollen durchführen.
Lediglich das falsche Errechnen des Alters der Testkäufer führte
mitunter noch zu Verstößen.

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Rückfragen bitte an:

Jennifer Koch

Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle(at)pi-del.polizei.niedersachsen.de
Internet: www.polizei-delmenhorst.de




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Datum: 17.12.2014 - 09:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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Delmenhorst



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