Nackter Motorradfahrer ist nur für die Fahrt auf dem Weihnachtsmarkt verantwortlich
(ots) - Der Nacktfahrer vom Dezember 2013 war nicht an
einem riskanten Fahrmanöver auf der Autobahn am 27. August 2014
beteiligt. Andere Berichterstattungen in einem Teil der Medien
treffen nicht zu. Zwei Motorradfahrer waren im August 2014 durch ihre
rasante Fahrweise auf einer Autobahn aufgefallen. Zeugen notierten
sich ein Kennzeichen und erstatteten Anzeige. Die Beamten ermittelten
wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung.
Bei den Motorradfahrern handelt es sich um einen 22jährigen und einen
25jährigen Mann, von denen einer sein Motorrad für die Nacktfahrt im
Dezember 2013 zur Verfügung gestellt hatte. Im Zuge der Ermittlungen
gegen diese Gruppe erhielten die Beamten eine beweiskräftige Aussage,
die auch zur Identifizierung des 20jährigen Nacktfahrers führte.
Rückfragen bitte an:
Polizei Münster
Andreas Bode
Telefon: 0251-275-1010
E-Mail: pressestelle.muenster(at)polizei.nrw.de
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Datum: 17.12.2014 - 12:01 Uhr
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