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141218-4-pdnms Kripo warnt vor Konsum von Kräutermischungen

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(ots) - 141218-4-pdnms Kripo warnt vor Konsum von
Kräutermischungen

Neumünster / Mit einem Fall des Konsums von so genannten "Legal
Highs" in diesem Fall eine legal erwerbbare Kräutermischung, durch
deren Konsum Rauschzustände erzeugt werden, hatte es eine Funkstreife
der Polizei in Neumünster, in der Straße Waschpohl am Abend des
14.12.2014, gegen 19.20 Uhr zu tun. Hier wurden zwei junge Männer (18
und 22 Jahre alt) angetroffen, die offenbar eine entsprechende
Kräutermischung geraucht hatten. Eine Rettungswagenbesatzung kümmerte
sich um die beiden jungen Männer, die offensichtlich einen Kollaps
erlitten hatten. Der eine der beiden hatte starke
Stimmungsschwankungen und eine Verständigung mit ihm war nicht
möglich. Der andere war bedingt ansprechbar. Beide wurden in das
Friedrich-Ebert-Krankenhaus eingeliefert. Angeblich hatte man die
Kräutermischung übers Internet erworben und abends konsumiert.
Nachdem es dem jüngeren dann zunehmend schlechter ging, hatte sein
Freund den Rettungsdienst informiert. Bislang konnte kein strafbares
Verhalten festgestellt werden. Trotzdem warnt die Kriminalpolizei
Neumünster (Ermittlungsgruppe Rauschgift) ausdrücklich vor diesen
"Legal Highs", die allein über die Vokabel "legal" suggerieren, das
so eine Mischung unbedenklich sei. Die Inhalte dieser Mischungen sind
oftmals nicht klar und unberechenbar. Die Konsumenten gehen
unkalkulierbare Risiken ein. Allein der Umstand, dass man diese
Mischungen legal erwerben kann ist kein Garant dafür, dass sie nicht
gefährlich für die Gesundheit sind.

Rainer Wetzel




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Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle

Telefon: 04321-945 2222




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Datum: 18.12.2014 - 15:19 Uhr
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