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Damit es an Weihnachten nicht zur bösen Überraschung kommt

ID: 1181690

(ots) -

SR/ Bielefeld - Über die Weihnachtstage sind viele Wohnungen und
Häuser unbewohnt - sei es aufgrund von Urlaubsabwesenheit oder
Weihnachtsbesuchen und Kirchgängen. Damit Ihre Wohnung oder Ihr Haus
während Ihrer Abwesenheit nicht Ziel von Einbrechern wird, gilt es,
bestimmte einfache Verhaltensregeln zu beachten - damit es an
Weihnachten nicht zur bösen Überraschung kommt.

Die Polizei appelliert, die eigenen vier Wände immer bewohnt
aussehen zu lassen. Lassen Sie Wohnung oder Haus bei längerer
Abwesenheit durch Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder andere
"Haushüter" bewohnen oder bewohnt erscheinen: Briefkasten leeren,
Rollläden, Vorhänge, Beleuchtung, Radio und Fernseher unregelmäßig
betätigen. Nutzen Sie auch bei kürzerer Abwesenheit Zeitschaltuhren
für Beleuchtung.

Bitten Sie Ihre Nachbarn auf Ihr Haus zu achten! Informieren Sie
Ihre Nachbarn über Ihre Abwesenheit und über den Einsatz von
Zeitschaltun für Rollläden und Beleuchtung.

Verzichten Sie auf eine Mitteilung über Ihre Abwesenheit auf Ihrem
Anrufbeantworter und in sozialen Netzwerken.

Verschließen Sie Fenster und Türen auch bei kurzer Abwesenheit.
Nutzen Sie konsequent vorhandene technische Sicherungen.

Vermeiden Sie es, Schlüssel draußen zu verstecken, um sich zum
Beispiel bei einem unfreiwilligen Aussperren helfen zu können.

Rufen Sie bitte die Polizei über Notruf 110 an, wenn Sie
verdächtige Personen oder Fahrzeuge in Ihrem Wohngebiet sehen oder
Sie solche Personen gar auf Ihrem Grundstück oder auf
Nachbargrundstücken beobachten. Jeder Hinweis ist wichtig und
erwünscht!

Die Polizei Bielefeld trifft weiterhin mit verstärkten Kräften
unterschiedliche Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch. Seit Beginn der
Großoffensive gegen Wohnungseinbruchsdiebstahl am 10.12.2014 wurden




bis Freitagabend, 19.12.2014, insgesamt 1228 Fahrzeuge und 1469
Personen kontrolliert. Wie berichtet gaben zwei Zeuginnen am
16.12.2014 vielversprechende Hinweise zu zwei Tätern. Die
Ermittlungen dazu dauern an. Am 18.12.2014 wurde bei einer Kontrolle
eines auswärtigen Fahrzeuges diverses Einbruchswerkzeug darin
aufgefunden. Der Fahrer wurde vorläufig festgenommen. Ihm wurde ein
Aufenthaltsverbot für Bielefeld erteilt.

Die Polizei erlangte durch die massiven Kontrollen wertvolle
Erkenntnisse zu Täterstrukturen und Rückzugs- und Anreisewegen. Der
Fahndungs- und Ermittlungsdruck auf bekannte Täter wurde erhöht. Die
Polizei führte außerdem mit erweiterten Beratungsangeboten, unter
anderem mit einer mobilen Beratungsstelle, über 200 Beratungen zum
Einbruchschutz durch. Über 300 Flyer mit Präventionshinweises wurden
gerne von Bielefelder Bürgerinnen und Bürgern angenommen. Die Polizei
setzt die verstärkten Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch fort.




Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld


Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Friedhelm Burchard (FB), Tel. 0521/545-3023
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022

Fax: 0521/545-3025
E-Mail: pressestelle.bielefeld(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/bielefeld

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0


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Datum: 22.12.2014 - 14:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1181690
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Kategorie:

Polizeimeldungen



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