Guxhagen, Gudensberg: Einbrüche.
Homberg (Efze): Silvesterböller aus Auto geworfen - Ordnungswidrigkeitsanzeigen.
(ots) - Pressemitteilung der Polizeidirektion Schwalm-Eder
vom 23.12.2014
Guxhagen Einbruch in Wohnhaus Tatzeit: Montag, 22.12.2014, zw.
14:45 Uhr und 18:45 Uhr
Unbekannte Täter verübten am Montag, im oben angeführten
Tatzeitraum, einen Einbruch in ein Wohnhaus in der Straße Schöne
Aussicht in Guxhagen. Die Täter hatten eine Terrassentür gewaltsam
geöffnet, um in das Gebäude eindringen zu können. Dadurch entstand
ein Sachschaden in Höhe von mehreren Hundert Euro. Im Haus wurden auf
der Suche nach Diebesgut Schränke und Schubladen durchsucht. Hinweise
bitte an die Polizeistation in Melsungen, Tel. 05661/70890.
Gudensberg Einbruch in Geschäftsräume Tatzeit: Zw. Fr.,
19.12.2014, 19:00 Uhr und Mo., 22.12.2014, 14:15 Uhr
Unbekannte Täter verübten im oben angeführten Tatzeitraum einen
Einbruch in Geschäftsräume in der Mühlengasse in Obervorschütz. Der
durch den Einbruch verursachte Sachschaden beläuft sich auf ca. 500
Euro. Die Täter hatten ein Fenster aufgebrochen, um in die
Räumlichkeiten eindringen zu können. Innen hatten sie Schubladen nach
Diebesgut durchsucht. Hinweise bitte an die Polizeistation in
Fritzlar, Tel.: 05622/99660.
Homberg (Efze) Silvesterböller aus Auto geworfen -
Ordnungswidrigkeitsanzeigen Montag, 22.12.2014
Nachdem zwei 21 und 25 Jahre alte Männer um Mitternacht von Montag
auf Dienstag in Homberg mehrfach Silvesterböller während der Fahrt
aus einem Auto geworfen hatten, wurden gegen beide Personen
Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verdacht des Verstoßes gegen die 1.
Verordnung zum Sprengstoffgesetz erstattet. Die Ordnungswidrigkeit
kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Mehrere
Anrufer hatten zuvor bei der Polizeistation Homberg angerufen und auf
den Sachverhalt hingewiesen. Im Zuge der Fahndung nach dem
beschriebenen Auto mit Kasseler Kennzeichen, konnte das Fahrzeug von
einer Funkwagenbesatzung im Stadtgebiet von Homberg angetroffen
werden.
Hinweis: Das Abbrennen von Silvesterböllern (pyrotechnischer
Gegenstände der Kategorie 2) ist ohne besondere Erlaubnis nur am 31.
Dezember und am 1. Januar und nur Personen, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben, gestattet (§ 23 Abs. 2 Satz 2 der 1.SprengV).
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Reinhard Giesa Pressesprecher
ots Originaltext: Polizeipräsidium Nordhessen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=44149
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Schwalm-Eder
August-Vilmar-Str. 20
34576 Homberg
Pressestelle
Telefon: 05681/774 130
E-Mail: pp-poea-homberg-ast.ppnh(at)polizei.hessen.de
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Datum: 23.12.2014 - 14:14 Uhr
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