Polizeidirektion Bad Segeberg - Silvester, aber sicher !!!
(ots) - An den Tagen vor dem Jahreswechsel und in der
Silvesternacht kommt es bedauerlicherweise immer wieder zu Unfällen
durch den falschen und sorglosen Umgang mit Feuerwerkskörpern.
Die Polizei weißt aus diesem Grund noch einmal eindringlich auf
die Einhaltung der Sicherheitsregeln beim Umgang mit pyrotechnischen
Gegenständen hin. Aus der Einsatzerfahrung der vergangenen Jahre von
Polizei und Rettungskräfte geht hervor, dass die meisten Unfälle,
Sachschäden oder Brände durch die unsachgemäße Handhabung entstehen.
Um die Freude am Silvesterfeuerwerk nicht zu trüben, sollte einige
Sicherheitsregeln beachtet werden. Damit keine Raketen etc. ins Haus
gelangen können, ist es ratsam, die Türen und Fenster geschlossen zu
halten. Im Bereich des Feuerwerks brennbare Gegenstände (z.B.
Gartenmöbel oder Mülltonnen) entfernen und im Vorwege für
Löschmöglichkeiten sorgen. Weitere Sicherheitsaspekte sind z.B.
gezündete Feuerwerkskörper auf keinen Fall festhalten, die
Schutzkappen von den Zündern erst unmittelbar vor dem Anzünden zu
entfernen, die aufgedruckte Gebrauchsanweisung beachten, den "Vorrat"
an einer sicherer Stelle deponieren und die Knallkörper einzeln aus
der Verpackung entnehmen. Raketen sollten vor dem Abbrennen mit den
Führungsstab in eine Flasche gestellt werden. Hierbei darauf achten,
dass sie nicht von Bäumen "abgefangen" werden oder unkontrolliert auf
Häuser oder Autos landen. Niemals selbst gebastelte oder illegal
importierte Feuerwerkskörper verwenden. Größte Vorsicht ist geboten,
wenn auf den Knallkörpern keine BAM-Nummer (Prüfnummer der
Bundesanstalt für Material) aufgedruckt ist.
Für den Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse P II -
darunter fallen die meisten zu Silvester verkauften Feuerwerkskörper
- gibt es Beschränkungen. Abgegeben und verwendet werden dürfen sie
nur an und von Personen über 18 Jahren.
Es ist sicherzustellen, dass beim Abbrennen dieser Gegenstände
eine Gefährdung Dritter (Eigentum, körperliche Unversehrtheit) z.B.
durch Bewerfen, Beschießen anderer Personen oder von Gebäuden bzw.
Fahrzeugen mit Feuerwerkskörpern / Raketen unbedingt ausgeschlossen
wird.
Die Polizei weist in diesen Zusammenhang darauf hin, dass auch an
Silvester und Neujahr das Schießen mit Schreckschusswaffen einer
Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz bedarf. Dies bedeutet, dass das
Verschießen von pyrotechnischen Gegenständen durch Gas- und
Schreckschusswaffen ohne Schießerlaubnis ein Verstoß gegen das
Waffengesetz darstellt und dies mindestens mit einem Bußgeld geahndet
werden kann. Beim Fehlen des gesetzlich vorgeschriebenen kleinen
Waffenscheins, kommt es sogar zu einem Strafverfahren.
Die Polizei Bad Segeberg wünscht Ihnen ein unfallfreies Silvester
und alles Gute für das Neue Jahr.
ots Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg
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Markus Zierke
Telefon: 0160- 361 93 78
E-Mail: markus.zierke(at)polizei.landsh.de
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Sonntag, 28.12.14, gegen 05.15 Uhr" alt=" Betrunkene Pkw-Fahrerin
Delmenhorst, Friedrich-Ebert-Allee
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Datum: 28.12.2014 - 09:56 Uhr
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