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Bundespolizei am Flughafen Hamburg vollstreckt drei Haftbefehle - Haftzuführung und Zahlung von Geldstrafen

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(ots) - Die Bundespolizei konnte in den vergangenen Tagen
am Flughafen Hamburg drei Haftbefehle vollstrecken.

Bei der Einreise aus Teheran wurde am 25.12.14 ein in Hannover
lebender Iraner festgestellt. Gegen den 66-Jährigen bestand seit Juni
2014 ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover. Er war im März
2014 vom Amtsgericht Hannover wegen unerlaubten Entfernens vom
Unfallort zu einer Geldstrafe von 30 Tagesätzen je 10,00 Euro
verurteilt worden und war seitdem unbekannten Aufenthaltes. Nach
Zahlung der Geldstrafe wurde er auf freien Fuß gesetzt.

Am 21.12.14, kurz nach Mitternacht, wurde ein 35-jähriger
rumänischer Staatsangehöriger an der S-Bahnhaltestelle Hamburg
Airport festgenommen und der Untersuchungshaftanstalt Hamburg
zugeführt. Er war im September 2014 vom Amtsgericht Pinneberg wegen
Diebstahls zu einer Geldstrafe von 40 Tagesätzen je 5,00 Euro
verurteilt worden. Da er unbekannten Aufenthaltes war, wurde von der
Staatanwaltschaft Itzehoe im Dezember 2014 Haftbefehl erlassen. Ihm
steht nun eine Ersatzfreiheitstrafe von 40 Tagen bevor, da er die
Geldstrafe vor Ort nicht zahlen konnte.

Am Sonntag, dem 28.12.2014, wurde ein 30-jähriger Franzose bei der
Ausreisekontrolle nach Istanbul festgestellt, der gemäß Haftbefehl
der Staatsanwaltschaft Berlin aus Juni 2013 eine
Ersatzfreiheits-strafe von 20 Tagen zu verbüßen hatte. Das
Amtsgericht Berlin Tiergarten hatte ihn wegen fahrlässiger
Körperverletzung im März 2012 zu 20 Tagessätzen je 20,00 Euro
verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe konnte er die Haftstrafe
abwenden und in die Türkei ausreisen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Hans-Jürgen Hansen
Telefon: +49 (0) 40 50027-104
Mobil: +49 (0) 172 427 5608 
Fax: +49 (0) 40 5009451
E-Mail: hans-juergen.hansen(at)polizei.bund.de




www.bundespolizei.de


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Datum: 29.12.2014 - 08:51 Uhr
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