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Schnee und Eisglätte im Kreis Gütersloh

ID: 1183745

(ots) - Kreis Gütersloh (CK) - Nach dem Wintereinbruch
im Kreis Gütersloh kam es glücklicherweise nur zu wenigen
Verkehrsunfällen.

In der Nacht zu Montag (29.12.) verunglückten insgesamt drei
Fahrzeugführer, am Montagvormittag waren es ebenfalls drei. Alle
Unfälle verliefen glücklicherweise glimpflich - es kam lediglich zu
Sachschäden.

In Halle wurde die B 68 zwischen Halle und Borgholzhausen aufgrund
der spiegelglatten Fahrbahn zwischen 07.15 Uhr und 10.00 Uhr
komplett gesperrt. Hier waren zuvor zwei LKW von der Straße
abgekommen und in den Straßengraben gerutscht. Die Polizei bittet
alle Autofahrer, unbedingt jetzt ihr Verhalten den jahreszeitlichen
Bedingungen anpassen. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten steigt
das Unfallrisiko deutlich an. Nicht nur Eis und Schnee sorgen für
glatte Straßen. Auch Nässe kann die Straßen rutschig machen. Das
erfordert von den Verkehrsteilnehmern erhöhte Aufmerksamkeit und eine
den Witterungsverhältnissen angepasste defensive Fahrweise. Dazu
gehört auch die passende Bereifung, die der Gesetzgeber vorschreibt.

Winterreifen verkürzen bei niedrigen Temperaturen und rutschigem
Untergrund den Bremsweg erheblich. Ist ein Unfall eindeutig auf nicht
angepasste Bereifung zurück zu führen, zieht das nicht nur ein
Bußgeld nach sich, sondern hat auch möglicherweise negativen Einfluss
auf den Versicherungsschutz.

Liegt Schnee auf der Straße oder ist die Fahrbahn glatt, müssen
die Autos mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen ("geeignete
Bereifung") ausgerüstet sein. Ist das nicht der Fall, wird dieses mit
60 Euro Bußgeld geahndet. Behindert ein Verkehrsteilnehmer wegen
seiner falschen Bereifung den Verkehr, muss er sogar mit 80 Euro
Bußgeld rechnen.

Vor Fahrtantritt sind alle Scheiben von Eis und Schnee zu
befreien, um rundum freie Sicht zu haben. Frostschutzmittel muss bei




entsprechenden Wetterverhältnissen in der Scheibenwaschanlage
vorhanden sein. Der Austausch älterer Scheibenwischerblätter ist
empfehlenswert. Gerade an dunklen Wintertagen sowie bei Regen, Nebel
und Schneefall sollten Kraftfahrzeugführer auch tagsüber mit Licht
fahren. Kontrollieren Sie Ihr Auto regelmäßig auf die
Funktionstüchtigkeit der Scheinwerfer und tauschen Sie defekte Birnen
umgehend aus. Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ist den Straßen-,
Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Jeder darf nur so schnell
fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kann.
Fahren Sie nicht schneller als Sie sehen können!

Die Polizei im Kreis Gütersloh weist darauf hin, dass auch
weiterhin intensive Verkehrs- und Beleuchtungskontrollen durchführt
werden. Insbesondere werden Verkehrsteilnehmer auf das Vorhandensein
und die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtungsanlagen kontrolliert.
Ordnungswidrigkeiten werden konsequent mit Verwarnungsgeldern
geahndet - zu Ihrer Sicherheit!




Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de


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Datum: 29.12.2014 - 10:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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