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Drei Unfallfluchten dank aufmerksamer Zeugen geklärt

ID: 1184393

(ots) - Schloß
Holte-Stukenbrock/Steinhagen/Gütersloh/Kreis Gütersloh (CK) - Seit
Jahren ist die Zahl der Unfallfluchten im Kreis Gütersloh leider sehr
hoch.

Dank mehrerer aufmerksamer Zeugen konnten nun drei dieser
Straftaten geklärt werden.

Am Montagnachmittag (29.12., 14.00 Uhr) beobachteten Kunden auf
dem Parkplatz eines großen Lebensmittelgeschäftes an der Holter
Straße in Schloß Holte-Stukenbrock, dass der Fahrer eines braunen VW
Golfs beim Ausparken einen anderen Wagen beschädigte. Anschließend
fuhr er davon, kehrte jedoch kurze Zeit wieder zurück auf den
Parkplatz und hielt sich an anderer Stelle auf. Dabei tat er jedoch
nichts, um seine Beteiligung an dem Unfall deutlich zu machen.

Die Zeugen informierten daraufhin die Polizei, die ein
Ermittlungsverfahren gegen den 75-jährigen Mann aus Herne einleitete.

In Steinhagen beobachteten Zeugen am Montagnachmittag (29.12.,
16.35 Uhr) einen BMW, der ebenfalls beim Ausparken ein anderes
Fahrzeug beschädigte.

Die beiden Zeugen, die sich in einem anderen Auto befanden,
machten die Unfallverursacherin auf den von ihr verursachten Schaden
aufmerksam - diese setzte ihre Fahrt jedoch fort, ohne sich um
Weiteres zu kümmern. Daraufhin informierten die Zeugen die Polizei
über den Polizeiruf 110.

Auch gegen die 70-jährige BMW-Fahrerin aus Herford wurde ein
Strafverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet.

In der Moltkestraße in Gütersloh beschädigte ein BMW am
Montagnachmittag (29.12., 16.30 Uhr) im Vorüberfahren den linken
Außenspiegel eines dort geparkten Autos. Das bemerkte ein
aufmerksamer Zeuge, der sich das Kennzeichen des flüchtigen Autos
merkte und sofort die Polizei informierte.

Auch in diesem Fall erwartet die 26-jährige Fahrerin aus Rietberg
ein Strafverfahren.





Aus gegebenem Anlass macht die Polizei nochmals deutlich, dass das
unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat ist!

Wenn Sie sich nach einem solchen Missgeschick, das wirklich jedem
passieren kann, von einem Unfallort entfernen, ohne die Polizei zu
benachrichtigen, machen Sie sich strafbar!

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt
und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft werden.

Weitaus schlimmer wiegt für viele Verkehrsteilnehmer jedoch der
drohende Verlust des Führerscheins!

Die Fahrerlaubnis wird vom Gericht in der Regel dann entzogen,
wenn die Schadenshöhe bei einem Verkehrsunfall bei 1000 Euro oder
mehr liegt. Diese Summe ist sehr schnell erreicht und kann
beispielsweise bei der Neulackierung einer Stoßstange angenommen
werden.

Der Schaden, der an den zurückgelassenen Fahrzeugen entsteht, kann
sich schnell auf mehrere hundert Euro belaufen, für die - sofern der
Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann - in der Regel der
Fahrzeughalter aufkommen muss.

Deshalb: Lassen Sie aus einer Unachtsamkeit keine Straftat werden
und informieren Sie in einem solchen Fall stets Ihre Polizei über den
Polizeiruf 110.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de


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Datum: 30.12.2014 - 10:38 Uhr
Sprache: Deutsch
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