ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

(768/2014) Gefährliche Situation auf der Autobahn 7 bei Northeim - Eisplatte fällt von LKW-Plane und durchschlägt PKW-Scheibe, Fahrer leicht verletzt, Verkehrssicherheitsberater informiert

ID: 1184454

(ots) -

Autobahn 7 in Fahrtrichtung Kassel, Höhe Flutbrücke Northeim
Montag, 29. Dezember 2014, gegen 10.50 Uhr

NORTHEIM (jk) - Großes Glück hatte am Montagvormittag (29.12.14)
gegen 10.50 Uhr ein Mercedesfahrer auf der A 7 zwischen den
Anschlussstellen (AS) Northeim-Nord und Northeim-West in Höhe der
Northeimer Flutbrücke.

Während der 45-Jährige einen Sattelzug überholte, fiel eine ca.
75 mal 50 cm große Eisplatte von der Aufliegerplane des LKW und traf
die Frontscheibe seines Wagens.

Der am Steuer sitzende Hamburger hatte großes Glück: die
Eisplatte durchschlug die Scheibe auf der Beifahrerseite (Foto), auf
der niemand saß. Der Fahrer selbst erlitt eine leichte
Schnittverletzung an der Hand.

Den 46 Jahre alten LKW-Fahrer aus dem Landkreis Northeim erwartet
jetzt eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige.

Dazu Verkehrssicherheitsberater Jörg Arnecke (Foto) von der
Polizeiinspektion Göttingen:

"Die kalte Jahreszeit stellt die Verkehrsteilnehmer immer wieder
vor Herausforderungen. Neben den bekannten Gefahren, wie eine
eingeschränkte Rundumsicht durch vereiste Scheiben und Außenspiegel,
sind insbesondere gefährliche Situationen durch herunterfallende
Schneelasten und Eisplatten von LKW-Planen hervorzuheben.

Die Tatsache, dass sich auf den Planen abgestellter
LKW-Anhänger/-auflieger größere Mengen von Wasser in bis zu zwei
Zentner schwere "Eisgeschosse" verwandeln und während der Fahrt auf
die Fahrbahn oder schlimmstenfalls auf andere Verkehrsteilnehmer
geschleudert werden können, ist nicht zu unterschätzen.

Die Rechtslage hierzu ist eindeutig: Nach § 23 (1) der
Straßenverkehrsordnung (StVO) hat derjenige, der ein Fahrzeug
führt, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie




die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die
Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung
nicht leidet. Hierunter sind auch Schneelasten und gefrorene
Eisspalten zu verstehen, die sich auf Planen von Lkw-Anhängern
/-aufliegern gebildet haben und während der Fahrt herabfallen können.
Bei einem fahrlässigen Verstoß ist nach dem bundeseinheitlichen
Tatbestandskatalog ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie 1 Punkt
vorgesehen. Sollte wie im aktuellen Fall durch herabfallende Schnee-
/Eislasten ein Verkehrsunfall verursacht werden, droht sogar ein
Bußgeld in Höhe von 120 Euro und 1 Punkt.

Und damit nicht genug: Eine Zuwiderhandlung gegen § 23 StVO kann
zusätzlich zu weiteren gravierenden Konsequenzen führen. Im Falle
eines verursachten Unfalls kann ein Gericht eine mögliche Mit-/
Teilschuld feststellen. Mit allen daraus resultierenden rechtlichen
und finanziellen Folgen." Für die Beseitigung von Eis- und
Schneelasten vor Antritt der Fahrt ist grundsätzlich der LKW-Fahrer
verantwortlich. Hierzu kann er sich auch der Hilfe von
Service-Unternehmen bedienen.




Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Göttingen
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2301
E-Mail: pressestelle(at)pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Mannheim - In Bistro eingebrochen - Zeugen gesucht  Osnabrück - Betrunkener beschädigt geparktes Auto und fährt davon
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.12.2014 - 11:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1184454
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GOE
Stadt:

Göttingen



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" (768/2014) Gefährliche Situation auf der Autobahn 7 bei Northeim - Eisplatte fällt von LKW-Plane und durchschlägt PKW-Scheibe, Fahrer leicht verletzt, Verkehrssicherheitsberater informiert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizeidirektion G (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Polizeibeamtin beleidigt: Hamelner muss 1.500 Euro zahlen ...

Weil ein Gespräch nicht den Verlauf genommen hat, den er sich wohl vorgestellt hat, ist ein 47-Jähriger in Hameln gegenüber einer Polizeibeamtin massiv ausfallend geworden. Dieses Benehmen kommt ihn jetzt teuer zu stehen: Das Amtsgericht Hildeshei ...

Alle Meldungen von Polizeidirektion G