Bundespolizei am Flughafen Hamburg vollstreckt drei Haftbefehle - Haftzuführungen
(ots) - Die Bundespolizei am Flughafen Hamburg konnte an
den letzten beiden Tagen drei Haftbefehle vollstrecken.
Am 31.12.2014, in den frühen Morgenstunden, wollte ein 28-jähriger
Deutscher nach England ausreisen und hatte wohl nicht gewusst, dass
er von der Staatsanwaltschaft Kiel per Haftbefehl gesucht wurde.
Diese hatte im März 2014 einen Haftbefehl veranlasst, da der Deutsche
im November 2011 vom Amtsgericht Neumünster wegen unerlaubten
Entfernens vom Unfallort verurteilt und der Zahlung von 900,00 Euro
nicht nachgekommen war. Da er die Geldstrafe vor Ort nicht aufbringen
konnte, wurde er der Untersuchungshaftanstalt Hamburg zugeführt. Ihn
erwartet eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen.
Zu zwei weiteren Festnahmen kam es am ersten Tag des Jahres 2015.
Ein in Hamburg lebender 43-jähriger Kameruner wurde morgens bei der
Flughafenwache vorstellig, um Unregelmäßigkeiten mit seinen
Dokumenten zu klären. Bei der Überprüfung wurde dann festgestellt,
dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes
Hamburg-Bergedorf wegen Betruges aus Oktober 2014 vorlag. Er war
trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Hauptverhandlung erschienen.
Ein 21-Jähriger Grieche kam nachmittags zur Einreisekontrolle
aus Istanbul (Türkei). Gegen ihn wurde ein Untersuchungshaftbefehl
des Amtsgerichtes Esslingen wegen sexueller Nötigung vollstreckt, der
im April 2014 erlassen wurde. Nach der Tat aus 2011 war er unbekannt
verzogen und eine Ladung zur Hauptverhandlung konnte ihm daher nicht
zugestellt werden.
Beide Festgenommenen wurde ebenfalls der Untersuchungshaftanstalt
Hamburg zugeführt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Hans-Jürgen Hansen
Telefon: +49 (0) 40 50027-104
Mobil: +49 (0) 172 427 5608
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E-Mail: hans-juergen.hansen(at)polizei.bund.de
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Datum: 02.01.2015 - 09:18 Uhr
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