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Polizei hebt illegalen Webshop für neue psychoaktive Substanzen (npS) aus

ID: 1185523

(ots) - Ein 46 Jahre alter Tatverdächtiger hatte aus
seiner Wohnung heraus einen Webshop für npS betrieben. Mitte Dezember
hat die Polizei bei ihm an der Straße Kötnerholzweg (Linden-Nord)
durchsucht und umfangreiche Sicherstellungen durchgeführt.

Im Juni hatten Beamte der Zentralen Kriminalinspektion, die auf
die Bekämpfung des Drogenhandels im Internet spezialisiert sind,
gemeinsam mit der Zentralstelle für Betäubungsmittelstrafsachen der
Staatsanwaltschaft Hannover die Ermittlungen zu dem "Webshop"
aufgenommen. Nachforschungen ergaben, dass das Geschäft bereits seit
2012 unter falschen Personalien und mit fiktiven Firmenanschriften
von einem 46-jährigen Tatverdächtigen und seinem 51 Jahre alten
Gehilfen betrieben wurde. Etwa 165 Personen im In- und Ausland
zählten zu ihren Kunden. Die Aufnahme in die Kundenkartei erfolgte
nach vorheriger Bewerbung und der Zahlung einer Aufnahmegebühr. Zur
Produktpalette zählte eine Vielzahl npS, die in ihrer Wirkung
bekannte Betäubungsmittel wie Amphetamine, LSD oder Cannabis
nachahmen. Die hochpotenten Substanzen können direkt oder in
Kräutermischungen, Badesalzen oder Raumerfrischern zu sogenannten
"Legal Highs" weiterverarbeitet werden. Die npS, auch
"Designerdrogen" genannt, unterliegen nur zum Teil dem
Betäubungsmittelgesetz (BtmG). Nach einem Verbot einer solchen
Substanz wird von den Herstellern die chemische Struktur minimal
abgewandelt, so dass sie - trotz gleicher Wirkung - nicht mehr unter
das BtmG fallen. Über den hannoverschen Webshop wurden laut
Deklaration nur npS vertrieben, die nicht dem BtmG unterlagen.
Untersuchungen beim Landeskriminalamt ergaben aber, dass es sich um
falsche Deklarationen handelte und die Waren sehr wohl zum Teil dem
BtmG unterliegende Inhaltsstoffe beinhalten. Bei Durchsuchungen am
17.12.2014 bei dem 46-jährigen Betreiber und dem 51 Jahre alten




Garbsener stellten die Beamten rund 3 500 Gramm Wirkstoffsubstanzen
und zirka 50 Kilogramm Nahrungsergänzungsmittel sicher, die als
Streckmittel für die Substanzen geeignet sind. Nach ersten
Untersuchungen sind darunter diverse Wirkstoffe, die dem BtmG
unterliegen. Der 46-Jährige räumte der Polizei gegenüber ein, den
Webshop betrieben zu haben, lässt sich darüber hinaus jedoch von
einem Rechtsanwalt vertreten. Mit dem Shop wurde alleine im Jahr 2014
ein Umsatz von mindestens 100 000 Euro erwirtschaftet. Gegen die
Männer wird nun wegen Verstößen gegen das BtmG,
Sozialleistungsbetrug, Handels mit verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln und steuerrechtlichen Verstößen ermittelt. Der Webshop
wurde aus dem Internet entfernt. Die zwei Tatverdächtigen wurden nach
Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß
gesetzt. / tr, hil




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Jenny Mitschke
Telefon: 0511 109-1058
E-Mail: pressestelle(at)pd-h.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdhan/


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Datum: 02.01.2015 - 11:17 Uhr
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