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150102.4-Kellinghusen: Bei Abbrennen von Großfeuerwerk erheblich verletzt

ID: 1185542

(ots) - Ein 19-Jähriger aus Kellinghusen zog sich
beim Abbrennen eines Großfeuerwerks nicht unerhebliche Verletzungen
im Hals- und Kopfbereich zu. Er hatte in der Neujahrsnacht (0.45 Uhr)
in der Lindenstraße (Höhe Einmündung Königsberger Straße) eine
Rohrbombe in einen Gullyschacht gestellt und den Knallkörper dann
gezündet. Als der explodierte, befand sich der Kopf des jungen Mannes
noch über der Rohrbombe.

Zuvor hatte der 19-Jährige, der nach dem Vorfall in ein
Krankenhaus transportiert wurde, noch den Gullydeckel aus dem Boden
genommen und das Teil zur Seite gelegt.

Die Polizei ermittelt gegen ihn wegen einer Ordnungswidrigkeit
nach dem Sprengstoffgesetz (§ 41 Abs. 1a - Besitz/Abbrand von
Großfeuerwerk ohne Erlaubnis). Die Rohrbombe ist als Großfeuerwerk
der Klasse IV eigestuft. Erwerb und Besitz sind jedoch erst ab 21
Jahren erlaubt - unter Einschränkungen. Gemäß der Paragraphen 7, 20
bzw. 27 SprengG sind sie Profi-Feuerwerkern vorbehalten, die die
entsprechende Erlaubnis haben: "Der 19-Jährige ist nicht im Besitz
einer solchen Erlaubnis", geht aus der Anzeige hervor.

Hermann Schwichtenberg




Rückfragen bitte an:

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Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 / 602 2010
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Datum: 02.01.2015 - 11:38 Uhr
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