HL-St. Gertrud /
Stoppschild wird missachtet
(ots) -
Seitens der Hansestadt Lübeck wurde an der Einmündung der
"kleinen" Marlistraße (von der Roeckstraße kommend) in die
Marlistraße beidseitig ein Stoppschild aufgestellt. Diese
Verkehrsanordnung ist nun seit einiger Zeit gültig. In den letzten
Tagen wurden Beschwerden an die Beamten des 3. Polizeireviers Lübeck
über die deutliche Missachtung der verkehrsrechtlich Anweisung
herangetragen. Eine am vergangenen Dienstag (30.12.) durchgeführte,
nicht repräsentative, Überprüfung ergab, dass innerhalb einer Stunde
80 Prozent der Kraftfahrer, die mit diesem Verkehrszeichen
einhergehende Pflicht, das Fahrzeug an der Haltelinie zum Stehen zu
bringen, nicht beachteten. Die Gesamtzahl der Zählung ergab 100
Verstöße.
Diese Feststellungen entsprechen nicht der für die
Verkehrsteilnehmer geplanten Verkehrssicherheit. Mit Jahresbeginn
werden die Beamten gezielt Überwachungen durchführen und
gebührenpflichtige Verwarnungen aussprechen.
Bei dem Stoppschild handelt es sich um ein Vorschriftszeichen gem.
§ 41 StVO. In Zusammenhang mit den Erläuterungen zum Verkehrszeichen
206 ist der Verkehrsteilnehmer verpflichtet, sein Kraftfahrzeug
anzuhalten. In Verbindung mit einer Haltelinie hat dieser Vorgang an
dieser Linie zu erfolgen.
Foto:Polizei:freigegeben
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Polizeidirektion Lübeck
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Datum: 02.01.2015 - 15:10 Uhr
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