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Pressemitteilung des Polizeikommissariats Bad Zwischenahn

ID: 1186185

(ots) - Fahrt unter Drogeneinfluss und ohne
Fahrerlaubnis

Weil ein 39-jähriger Pkw Fahrer aus der Gemeinde Edewecht sich
nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hielt, wurde er im
Rahmen einer Geschwindigkeitsüberwachung am Freitag, 02.01.2015,
gegen 18:00 Uhr, in Bad Zwischenahn angehalten. Bei der
anschließenden Kontrolle konnte er den eingesetzten Beamten keinen
Führerschein vorlegen. Eine Überprüfung ergab dann, dass der Mann gar
nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Weil er sich während der
Kontrolle auffällig verhielt und sich der Verdacht einer
Beeinflussung von berauschenden Mitteln ergab, unterzog sich der Mann
einem freiwilligen Drogenvortest. Dieser reagierte positiv. Dem Mann
wurde anschließend eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet nun ein
Strafverfahren.

Gleich zwei Mal Fahrten mit einem Pkw ohne Versicherungsschutz

Im Rahmen einer Streifenfahrt fiel den Beamten des
Polizeikommissariats Bad Zwischenahn am Samstag, 03.01.2015, gegen
03:00 Uhr, in Bad Zwischenahn ein verdächtiger Pkw auf. Bei der
anschließenden Kontrolle des mit vier jungen Männern besetzen
Fahrzeugs stellen die Beamten fest, dass die am Pkw angebrachten
Kennzeichen keinen Zulassungsstempel hatten und nicht zu dem Pkw
gehörten. Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen des
Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen eines
Steuerverstoßes. Die Weiterfahrt mit dem nicht zugelassenen Pkw wurde
den Männern untersagt.

Ein weiterer Vorfall wegen eines Zulassungsverstoßes mit einem Pkw
ereignete sich am 03.01.2015, gegen 15:10 Uhr, in Petersfehn. Dort
beobachtete eine Polizeibeamten in ihrer Freizeit, wie ein Pkw ohne
Kennzeichen in der Straße Im Schulplacken bewegt wurde. Bei der
anschließenden Kontrolle des Fahrzeugführers stellten die
hinzugerufenen Beamten des Polizeikommissariats Bad Zwischenahn fest,




dass der Pkw nicht zugelassen ist. Diesen hatte der Fahrer erst kurz
zuvor erworben. Eine weitere Überprüfung des Fahrers ergab, dass
dieser gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ihn erwartet nun
ein Strafverfahren.

Einbruch in das Büro eines Privathauses in Bad Zwischenahn

In der Nacht von Freitag, 02.01.2015, 23:00 Uhr, auf Samstag,
03.01.2015, 07:30 Uhr, wurde in ein Wohnhaus in Bad Zwischenahn am
Burgweg eingebrochen. Nach dem Aufhebeln eines Fensters im 1.
Obergeschoss gelangte der Täter in das Gebäudeinnere. Hier wurden aus
einem im Wohnhaus eingerichteten Büro zwei Mobiltelefone entwendet.
Wer verdächtige Beobachtungen in dem tatrelevanten Zeitraum gemacht
hat, wird gebeten sich bei der Polizei in Bad Zwischenahn, Tel.
04403/9270, zu melden.

Einbrecher wird vom Hauseigentümerin überrascht und flüchtet

Einen großen Schreck erlitt die 69-jährige Eigentümerin eines
Wohnhauses in der Straße Roggenkamp in Edewecht. Sie hatte am
Samstagnachtmittag, 03.01.2015, gegen 16:00 Uhr, ihr Haus verlassen
und war gegen 19:00 Uhr zurückgekehrt. Beim Betreten ihres Hauses
hörte sie plötzlich Poltergeräusche aus dem Obergeschoss des Hauses.
Aus Angst informierte sie sofort die Polizei. Die eingesetzten
Beamten stellten dann fest, dass in das Wohnhaus der Frau
eingebrochen war. Der offenbar von der Hauseigentümerin überraschte
Täter, der durch ein aufgehebeltes Fenster in das Wohnhaus
eingestiegen war, war mittlerwiele über die Dachterrasse geflüchtet.
Eine Fahndung nach ihm blieb erfolglos. Wer verdächtige Beobachtungen
in dem tatrelevanten Zeitraum gemacht hat, wird gebeten sich bei der
Polizei in Bad Zwischenahn, Tel. 04403/9270 oder bei der Polizei in
Edewecht, Tel. 04405/482220, zu melden.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland
PK Bad Zwischenahn
Telefon: +49(0)4403/927 115
E-Mail: pressestelle(at)pi-ol.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdol/oldenburg/


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Datum: 04.01.2015 - 08:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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