Dortmunder Polizei schützt friedlichen Protest gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus - gesetzliche Anmeldefristen im Interesse der Sicherheit beachten
(ots) - Lfd. Nr.: 0016
Am 03.01.2015 fanden in Dortmund, im Bereich
Münsterstraße/Mallinckrodtstraße eine Versammlung von
Rechtsextremisten sowie zwei Gegendemonstrationen statt.
Im Verlauf des Einsatzgeschehens meldete eine Dortmunderin bei der
Polizei eine weitere Versammlung im Nachgang zu dem eigentlichen
Demonstrationsgeschehen an einem anderen Platz in Dortmund gegen
Rechtsextremismus an.
Diese Demonstration sollte bereits 45 Minuten (17.00 Uhr) nach
Anmeldung in einem anderen Dortmunder Vorort stattfinden.
Wegen der Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen
Anmeldefrist von 48 Stunden wurde die Versammlung durch die
Dortmunder Polizei nicht bestätigt. Gleichzeitig wurde auf
strafrechtliche Risiken hingewiesen.
Einsatzleiter, Polizeioberrat Lorenz Schnadt: "Aufgrund der noch
nicht beendeten Abmarschphase und der gesamten Sicherheitslage im
Dortmunder Stadtgebiet mit teilweise gewalttätigen
Auseinandersetzungen zwischen Links- und Rechtsextremisten hätte eine
so kurzfristig durchgeführte Versammlung trotz Schutzes durch die
eingesetzten Polizeibeamten ein zu großes Sicherheitsrisiko für alle
Beteiligten bedeutet. Genau deshalb sieht das Gesetz eine
Anmeldefrist von grundsätzlich 48 Stunden vor."
Akute Gründe waren nicht erkennbar, die ausnahmsweise eine
Eilversammlung unter Abweichung von der 48-Stunden-Frist hätte
rechtfertigen können.
Der Einsatzleiter Lorenz Schnadt weiter: "Selbstverständlich
schützt und unterstützt die Dortmunder Polizei friedlichen Protest
gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus,
gerade auch an jüdischen Mahnmalen. Der Polizei muss aber auch die
Chance haben, einen solchen Protest polizeilich zu sichern und zu
beschützen. Dies war jedoch in dieser kurzen Frist nicht möglich. Die
Sicherheit von Versammlungsteilnehmern hat oberste Priorität."
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Pressestelle
Oliver Peiler
Telefon: 0231-132 1020
Fax: 0231-132 1027
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/
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Datum: 05.01.2015 - 13:23 Uhr
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